StVO-Novelle muss Benachteiligung des Umweltverbundes beenden

Fahrradfahrer mit Helm und Umhängetaschezum Vergrößern anklicken
Der Weg mit dem Rad zur Arbeit schont die Umwelt und entlastet den Geldbeutel.
Quelle: Halfpoint / Fotolia.com

Das UBA empfiehlt mehr Umwelt- und Klimaschutz bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zwar begrüßt es die Stärkung von Radverkehr und Carsharing. Die Novelle müsse aber deutlich weiter gehen. Öffentliche Verkehrsmittel, ergänzt um Rad- und Fußverkehr, Bike-, Ride- und Carsharing, sind das Rückgrat der Stadtmobilität. Eine StVO-Novelle muss daher die Rechte dieser Verkehrsarten stärken.

Eine „Stadt für Morgen“, so eine ⁠UBA⁠-Analyse, kommt mit deutlich weniger Autoverkehr aus. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern benötigen bei gleicher Mobilität wie heute weniger als 150 Pkw pro 1.000 Einwohner und Einwohnerinnen. Pkw wären dann allerdings größtenteils als Carsharing-Fahrzeuge – idealerweise elektrisch – unterwegs und könnten jederzeit von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Bei weniger als 150 Pkw brauchen die Fahrzeuge auch nahezu keine öffentlichen Stellplätze mehr. Straßen und Parkplätze würden nach und nach zu Grün- und Aufenthaltsflächen oder zu Bauland, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen. Zudem bekäme der Fuß- und Radverkehr mehr Raum und es entstünde Platz für den Ausbau des ÖPNV. In deutschen Großstädten mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gibt es derzeit im Schnitt etwa 450 Pkw pro 1.000 Personen - für Berlin lag der Wert zu Jahresbeginn eine Pkw-Dichte bei 335 Pkw.

Damit die Menschen in der „Stadt für Morgen“ in gleichem Maße mobil sein können wie heute, müssen die Alternativen zum eigenen Auto aber deutlich attraktiver werden. Ein Verkehrsrecht von gestern hilft dabei aber nicht. In einer im Auftrag des UBA erstellten Studie (UBA-Texte 94/2019) werden konkret folgende Reformen vorgeschlagen: 

  • Die den Straßenverkehr betreffenden Gesetze und Verordnungen sollen mit Zweckbestimmungen ausgestattet werden. Diese beziehen neben der Sicherheit und Ordnung auch die Vorsorge vor dem Entstehen von Gefahren und Belästigungen im und durch den Straßenverkehr sowie Ziele des Schutzes von Bewohnerinnen und Bewohnern, des Umweltschutzes und der städtebaulichen Entwicklung ein. Straßenverkehrsbehörden müssen ihre Verkehrsregelungen danach ausrichten.
  • Die Gemeinden, die nach der StVO bisher fast nie bei Entscheidungen über Verkehrsanordnungen mitwirken dürfen, sollen mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten bekommen, um z. B. Parkraum zu bewirtschaften, den Vorrang des ÖPNV und Zonenregelungen einzuführen.
  • Neue Zonenverkehrsregelungen, speziell „besondere Verkehrssicherheitszonen“ mit Beschränkungen für Geschwindigkeit, Fahrzeuggewichte und Vorgaben für Abbiegeassistenten sind nötig. Dies gilt ferner auch für „Vorrangzonen für den ÖPNV und umweltfreundlichen Verkehr“, um besonders verkehrsbelastete Gebiete dauerhaft oder zeitweilig vom Autoverkehr freizuhalten.
  • § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, der in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Flüssigkeit des Verkehrs über alles stellt, muss künftig entfallen. 

Diese Vorschläge zeigen, dass die derzeit geplante Novelle der StVO, die Radverkehr und Carsharing in Ansätzen stärkt, nicht ausreicht, um die dringend notwendige Verkehrswende – gerade in unseren Städten – voranzubringen.

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