Ruhige Gebiete schützen: Tipps für die Lärmaktionsplanung

in einem Park spiegeln sich Bäume und eine Brücke in einem Teich, im Hintergrund Gebäude einer Großstadtzum Vergrößern anklicken
Ein Ziel der Lärmaktionsplanung: in Städten Orte für Erholung, Ruhe und Freizeit anbieten.
Quelle: Martina Schikore / Fotolia.com

Orte, in denen Stadtbewohnerinnen und -bewohner Ruhe finden, wie etwa Grünanlagen, sind wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Bisher machen jedoch wenige Städte von der Ausweisung „ruhiger Gebiete“ Gebrauch. Eine neue UBA-Broschüre bietet Hilfestellung bei der Auswahl der Gebiete sowie der Vorgehensweise und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert neben der Entwicklung lärmmindernder Maßnahmen für hoch belastete Bereiche auch den Schutz ruhiger Gebiete. Dies deckt sich mit den Zielen einer integrierten Stadtentwicklung, die nicht nur die Lärmbelastung in den Städten senken, sondern auch siedlungsnahe öffentliche Räume für Erholung, Ruhe und Freizeit anbieten sollte, in denen die Bevölkerung Ruhe finden kann. In den Kommunen gibt es jedoch Unsicherheiten wegen fehlender Vorgaben zur Auswahl ruhiger Gebiete und wegen offener Fragen zu den Rechtsfolgen einer Festsetzung.

In der UBA-Fachbroschüre „Ruhige Gebiete“ wurden die bisherigen Vorgehensweisen bei der Auswahl ruhiger Gebiete übersichtlich zusammengestellt und es werden Hinweise für die praktische Anwendung gegeben. Neben Strategien und Maßnahmen zum Schutz der Ruhe werden auch die notwendigen Abstimmungsprozesse im Planungsverlauf erläutert sowie anhand eines Flussdiagramms einfach handhabbar dargestellt. Breiten Raum nehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Besonders der planerische Ermessensspielraum der Gemeinden bei der Ausweisung ruhiger Gebiete wird erläutert.