REACH-Kandidatenliste hat 174 besonders besorgniserregende Stoffe

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PFHxS und BPA sind besonders besorgniserregende Stoffe
Quelle: Éva Fetter / Umweltbundesamt

Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur hat einstimmig zwei Vorschlägen von Frankreich und Schweden zur Identifizierung von Bisphenol A (BPA) bzw. Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) als besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH (SVHC) zugestimmt. Mit der Aufnahme von PFHxS umfasst die REACH Kandidatenliste dann 174 Stoffe.

BPA steht bereits seit Anfang 2017 nach Artikel 57 (c) ⁠REACH⁠ Verordnung wegen seiner reproduktionstoxischen Eigenschaften als besonders besorgniserregende Substanz auf der REACH Kandidatenliste. Frankreich hat BPA jetzt zusätzlich aufgrund der endokrinen Wirkungen beim Menschen als besonders besorgniserregenden ⁠Stoff⁠ nach Artikel 57 (f) der REACH Verordnung vorgeschlagen. Nach Annahme des Vorschlags durch die EU Mitgliedsstaaten, wird der Eintrag zu BPA auf der Kandidatenliste jetzt entsprechend erweitert. Zur vollständigen Erfassung der hormonellen Wirkungen von BPA, erarbeitet das ⁠UBA⁠ zurzeit einen Vorschlag auf Identifizierung von BPA als SVHC wegen seiner endokrinen Wirkungen in der Umwelt. Die Einreichung des Dossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur ist für August 2017 vorgesehen.

PFHxS sowie ihre Salze wurden aufgrund ihrer sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden Eigenschaften zur Aufnahme auf die Kandidatenliste (nach Artikel 57 e der REACH Verordnung) vorgeschlagen. PFHxS gehört zu der Stoffgruppe der poly- und perfluorierten Chemikalien (⁠PFC⁠). Sulfon- und Carbonsäuren der PFC sind generell sehr langlebig, was auf die sehr stabile Bindung zwischen Kohlenstoff und Fluor zurückzuführen ist. PFHxS wird oft als Ersatzstoff für Perfluoroktansulfonsäure (⁠PFOS⁠) verwendet, welche durch die Stockholm-Konvention für POPs (persistente organische Schadstoffe) bereits international verboten ist. Bei der Bewertung der Bioakkumulation hat sich die Schwedische Chemikalienagentur vor allem auf die langen Eliminationshalbwertszeiten in Menschen gestützt: für PFHxS sind diese Werte sogar höher als für bereits identifizierte bioakkumulierende PFC (z.B. Perfluoroktansäure - ⁠PFOA⁠). Somit umfasst die REACH Kandidatenliste insgesamt acht perfluorierte Sulfon- und Carbonsäuren (inkl. Salze). Zu den letzteren hat das UBA intensiv beigetragen. Derzeit bewertet das UBA die kurzkettige perfluorierte Carbonsäure Perfluorhexansäure (PFHxA). PFHxA ist wie die anderen PFC extrem persistent und zusätzlich sehr mobil in Boden und Wasser. PFHxA und andere kurzkettige PFC können somit leicht ins Grundwasser gelangen und Rohwasser verunreinigen. Das UBA und die norwegische Umweltbehörde prüfen deshalb, welche regulatorische Maßnahme am besten für ausgewählte kurzkettige PFC (PFHxA und Perfluorbutansulfonsäure) geeignet ist. Ein mögliches Ergebnis dieser Risikomanagementanalysen kann sein, dass diese Stoffe als besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH vorgeschlagen werden.

Aus der Aufnahme der Stoffe in die REACH Kandidatenliste ergeben sich gesetzliche Pflichten: z.B. müssen Produzenten, Importeure und Händler auf Anfrage von Verbraucherinnen und Verbraucher über den enthaltenen Stoff und den sicheren Umgang mit dem ⁠Erzeugnis⁠ Auskunft geben (dies gilt ab einer Konzentration eines besonders besorgniserregenden Stoffes von 0,1 Gewichtsprozent im Erzeugnis). Anfragen können Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und schnell mit der App Scan4Chem des UBA stellen: Barcode scannen und die automatisch generierte Anfrage abschicken. Das Auskunftsrecht gilt für die meisten Alltagsgegenstände und unabhängig vom Kauf des Produktes.

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Schlagworte:
 Europäische REACH-Verordnung