Neuer Grenzwert für Schwefel in Schiffskraftstoffen gilt ab 2020

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Schweröl für den Seeverkehr enthält heute 3.500-mal mehr Schwefel, als auf Europas Straßen zulässig.
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Der Grenzwert für den Schwefelgehalt von Kraftstoffen für den internationalen Seeverkehr wird im Jahr 2020 von 3,5 auf 0,5 Prozent sinken. Dies beschloss die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) auf der 70. Sitzung ihres Umweltschutzausschusses (MEPC) am 27. Oktober 2016 in London. Das UBA begrüßt diesen Erfolg für den Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Im Raum stand bis zum Schluss, diese nächste und letzte Schwefelgrenzwertstufe nach dem Umweltabkommen MARPOL auf das Jahr 2025 zu verschieben. Grund war eine Klausel im Umweltabkommen, dass vor der Einführung des neuen Grenzwertes die globale Verfügbarkeit des schwefelreduzierten Kraftstoffes zu prüfen sei – mit der Möglichkeit, die Einführung des reduzierten Schwefelgehaltes um fünf Jahre auf 2025 zu verschieben. Eine Studie im Auftrag der IMO kam jedoch zu dem Schluss, dass niedrigschweflige Kraftstoffe in ausreichender Menge zur Verfügung stehen werden.

Das nun beschlossene Einführungsdatum reduziert die Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch die Schwefeloxidemissionen deutlich. Eine Verschiebung um fünf Jahre hätte weltweit zu einer wesentlichen Erhöhung vorzeitiger Todesfälle durch die Schwefelabgase geführt. Da die nordeuropäischen Gewässer sowie die nordamerikanische Küste bereits als Schwefelsondergebiete (SECA) mit einem Grenzwert von 0,1 Prozent ausgewiesen sind, wirkt sich der neue Grenzwert insbesondere positiv auf die Küstengebiete in Asien, Afrika und Südamerika aus, wie eine finnische Studie zeigt.

Schwefelemissionen können zu Lungenkrebs und Herzkreislauferkrankungen führen. In der Umwelt führen sie zur ⁠Versauerung⁠ von Böden und Gewässern. Deutschland hat sich in den Verhandlung für das Einführungsdatum 2020 eingesetzt.