Neue EU-Vergaberichtlinien stärken umweltfreundliche Beschaffung

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Rechtliche Regelungen sollen die Umwelt schützen.
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Bald dürfen öffentliche Auftraggeber bei ihren Ausschreibungen unter bestimmten Voraussetzungen die Vorlage von Kennzeichnungen, wie das Umweltzeichen „Blauer Engel“, nicht mehr nur als Nachweis anerkennen, sondern diese sogar ausdrücklich verlangen. Das wird die Praxis der umweltfreundlichen Beschaffung deutlich erleichtern.

Diese und weitere Neuregelungen zu Umweltaspekten finden sich in den am 17. April 2014 in Kraft getretenen drei EU-Vergaberichtlinien: der modernisierten Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (sog. „klassische“ Vergaberichtlinie), der modernisierten Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste (sog. „Sektorenrichtlinie“) sowie der neuen Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen. Sie alle müssen binnen zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden. Wir haben Ihnen die wichtigsten Neuerungen aus Umweltsicht in unserer Publikation zusammengefasst.