zum Vergrößern anklickenDer Schutz der Antarktis ist Teil der Aufgaben des Umweltbundesamtes. Quelle: Fritz Hertel/UBA
Auf den ersten Blick ist kaum ersichtlich, was eine deutsche Umweltbehörde mit der Antarktis zu tun hat - schließlich hat Deutschland keine Gebietsansprüche im ewigen Eis. Die Bundesrepublik ist aber Vertragspartei des Antarktis-Vertrages und hat damit auch Verantwortung für die Antarktis übernommen. Das Umweltbundesamt trägt dazu bei, diese zu erfüllen.
Das deutsche Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) dient dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Das AUG überträgt die zwischenstaatlichen Regelungen des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag in das nationale Recht und benennt das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde. Das heißt, dass jede beabsichtigte Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht beim UBA zu beantragen ist. Alle diese Aktivitäten unterliegen strengen Anforderungen an den Schutz der überaus empfindlichen antarktischen Umwelt.
Das UBA ist nicht nur nationale Genehmigungsbehörde. Neben dem Vollzug des AUG nimmt es zusätzliche Aufgaben wahr, die die Antarktis und ihren Schutz im weiteren Sinne betreffen. Dazu gehören unter anderem die Information der Öffentlichkeit in Form von Presseinformationen, Veröffentlichungen, Broschüren, Leitfäden oder Seminaren. Auch für Kinder ist etwas dabei: Zum Thema Antarktis hat das UBA ein Mal- und Ratebuch und eine neue Geschichte mit Leo und Polly Pop veröffentlicht. Weitere Aufgaben des UBA sind die nationale und internationale Berichterstattung sowie die Erstellung von Informations- oder Arbeitspapieren, welche nationale und internationale Einrichtungen nutzen.
Das UBA wirkt auch aktiv am Umweltschutz in der Antarktis und dessen Weiterentwicklung mit, zum Beispiel als nationale Kontaktstelle (CEP Contact Point) für den internationalen Ausschuss für Umweltschutz (Committee for Environmental Protection, CEP). Der CEP berät die Vertragsparteien des Antarktis-Vertrages und gibt Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes in der Antarktis, die auf den Konsultativtagungen des Antarktis-Vertrages erörtert werden.
Das UBA vergibt außerdem Forschungsprojekte – weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten und in der Box „Publikationen“ – und veranstaltet wissenschaftliche Tagungen und Workshops. Diese dienen vornehmlich der Klärung von offenen Fragen des Vollzuges des AUG und zur Weiterentwicklung des antarktischen Umweltschutzes. Dabei arbeitet das UBA mit weiteren Behörden und Institutionen zusammen. Diese finden Sie in der rechten Spalte unter „Links“.
Wer nutzt die Arbeit des Umweltbundesamtes? Quelle: Umweltbundesamt