Luftschadstoffe: Hintergrund zur derzeitigen Grenzwertdiskussion

Ein Abgasrohr an einem Auto.zum Vergrößern anklicken
Luftschadstoffe aus dem Straßenverkehr haben negative gesundheitliche Wirkungen
Quelle: Stefan Redel / Fotolia.com

Derzeit werden die EU-weit gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Außenluft intensiv und kontrovers in den Medien diskutiert. So vertreten einige Ärzte in den Medien die Meinung, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte für die Außenluft überzogen streng oder sogar unnötig seien. Das UBA und die Kommission Umweltmedizin und Environmental Public Health beziehen Stellung.

Sie begründen dies mit ihrer klinischen Beobachtung, vermischen aber in der Argumentation das Auftreten von Erkrankungen und Risikofaktoren. Auch die Ergebnisse einer vom ⁠UBA⁠ in Auftrag gegebenen Studie zur Krankheitslast in der deutschen Bevölkerung infolge dieses Luftschadstoffs werden als fehlerhaft kritisiert, wenngleich die Ergebnisse in keinem Zusammenhang mit der Grenzwertsetzung zu sehen sind.

Zu diesen Aussagen beziehen das UBA und die Kommission Umweltmedizin und Environmental Public Health – eine unabhängige Expertenkommission, die am Robert Koch-Institut angesiedelt ist – im Folgenden Stellung und ordnen die Bedeutung der Grenzwerte für den Schutz der Gesundheit von Bevölkerungen ein.

Für die häufig gestellten Fragen (FAQ) werden der aktuelle Stand der Forschung zu Stickstoffoxiden und deren gesundheitliche Bedeutung zusammengefasst. Es wird vor allem auch die Rolle von Grenzwerten allgemein erläutert. Weil in der gegenwärtigen Diskussion auch die gesundheitliche Bedeutung von Feinstaub und der Lufthygiene allgemein in Frage gestellt wird, nehmen wir in einigen Antworten auch dazu Stellung.

Grenzwerte für Luftschadstoffe für die Außenluft müssen, im Sinne der Vorsorge, die gesamte Bevölkerung und nicht nur gesunde Erwachsene schützen. Sie sind so abgeleitet, dass auch empfindliche Gruppen wie zum Beispiel Personen mit Grunderkrankungen (z. B. Asthma bronchiale), ältere Menschen und insbesondere Schwangere und deren Ungeborene sowie Säuglinge und Kleinkinder geschützt werden. Sie wurden von der Weltgesundheitsorganisation (⁠WHO⁠) als Luftqualitäts-Richtwerte ermittelt und sollen als Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit verstanden werden. Die WHO-Richtwerte für Stickstoffdioxid wurden als Grenzwerte der EU Luftqualitätsrichtlinie ab 2010 auch für Deutschland verbindlich. Die Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte ist eine gesellschaftliche Pflicht, bei der das Gemeinwohl im Vordergrund steht.

Die Qualität der Luft hat sich in Europa (und anderen westlichen Industrieländern) in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Schwierigkeiten gibt es bekanntlich noch bei der Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte vor allem im verkehrsnahen Bereich. Die starke Verbesserung der Luftqualität in Deutschland in den letzten 20 bis 30 Jahren war das Resultat eines Zusammenspiels von Wissenschaft, politischen Entscheidungen und technologischem Fortschritt. Die Umsetzung der Empfehlungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler war auch in der Vergangenheit nicht immer einfach. Das Wissen über die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Luftschadstoffen steht jedoch heute mehr denn je auf einer soliden wissenschaftlichen Basis. Die vielen Studien, die diese Grundlage bilden, sind wissenschaftlich geprüft und in renommierten Zeitschriften mit einem strengen Qualitätssicherungsverfahren veröffentlicht worden. Die kritische Auseinandersetzung mit schwierigen Themen ist ein zentrales Element in der Wissenschaft. In der Zusammenschau der aktuellen Studienlage ergibt sich eher die Notwendigkeit, einige Luftschadstoffe wie Feinstaub noch strenger zu regulieren und nicht, wie derzeit unverständlicherweise vorgeschlagen die gegenwärtigen Grenzwerte in Frage zu stellen oder gar auszusetzen. Derzeit erarbeitet die Weltgesundheitsorganisation eine neue Auflage der Luftqualitätsempfehlungen (Air Quality Guidelines). Diese werden dann eine aktualisierte Zusammenschau der Studien liefern und eine weltweite Gültigkeit haben und im Sinne des Gesundheitsschutzes hoffentlich auch in EU- und nationale Gesetzgebungen einfließen.

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 NO2  Stickstoffdioxid