Klimaschutz- und Energiepolitik in Deutschland

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Die umweltfreundlichste Energie ist die eingesparte
Quelle: Otmar Smit / Fotolia.com

Mit der Energiewende hat die Bundesregierung die Weichen für einen grundlegenden Umbau unserer Energieversorgung gestellt. Stromverbrauchende Geräte, Gebäude und der Verkehr müssen deutlich effizienter werden. Energie wird in wachsendem Maße aus erneuerbaren Energieträgern bereitgestellt. Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Energieversorgung sind Rahmenbedingungen für diese Umgestaltung.

Das Umweltbundesamt forscht, berät die Politik und informiert die Öffentlichkeit zu Fragen der umweltverträglichen Gestaltung der Energieversorgung. Wir entwickeln und bewerten Szenarien zur Energieversorgung, untersuchen die Wirkung technischer Maßnahmen und politischer Instrumente im Energiebereich und arbeiten an der technischen und wirtschaftlichen Gestaltung eines Energiesystems, das vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Unser Leitbild ist dabei eine nachhaltige Energieversorgung, die umweltverträglich, sicher und wirtschaftlich ist.

Die klimapolitische Zielarchitektur der Bundesregierung

Laut Bundesklimaschutzgesetz muss in Deutschland bis spätestens 2045 THG-Neutralität erreicht sein. Vor diesem Hintergrund bekennen sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag 2021 erstmals zu technischen Negativemissionen als notwendige Ergänzung zu den natürlichen Senken. Die Integration technischer Entnahmetechnologien wie zum Beispiel „Carbon Capture and Storage“ bleibt jedoch nicht ohne Folgen für die schon beschlossenen Minderungspfade, die zusammen mit den sektorenbezogenen Minderungszielen im Bundes-Klimaschutzgesetz verankert sind.
In einem Diskussionsbeitrag analysiert das Umweltbundesamt die Auswirkungen einer solchen „ad hoc“ Integration unter den derzeitigen Rahmenbedingungen auf die Minderungsanstrengungen in den Sektoren. Darauf aufbauend werden Vorschläge für eine Anpassung der klimapolitischen Zielarchitektur unterbreitet.
Um ein Höchstmaß an Ambition und ⁠Nachhaltigkeit⁠ im ⁠Klimaschutz⁠ weiterhin zu gewährleisten und zu stärken, empfiehlt das Umweltbundesamt eine getrennte Erfassung von technischen Senken im Bundes-Klimaschutzgesetz.

Zusammen mit den bestehenden sektorenbezogenen Minderungszielen und dem natürlichen Senkenziel ergibt sich folgende Zieltrias:

  1. THG-Minderungsziele für die Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft)
  2. Ziele für die Kohlenstoffeinbindung im ⁠LULUCF⁠-Sektor (natürliche Senken)
  3. Ziele für die technische Kohlenstoffbindung zum Ausgleich der residualen Emissionen (technische Senken).
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