Wie funktioniert die Berichterstattung?

UBA-Erklärfilm: Treibhausgase - Internationale Abkommen & Berichterstattung

UBA-Erklärfilm: Treibhausgase - Internationale Abkommen & Berichterstattung

Organisation

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich international dazu verpflichtet, regelmäßig Emissionsberichte zu erstellen. Vereinbarungen regeln die Erfassung unterschiedlicher Treibhausgase: Im Rahmen der Klimarahmenkonvention (⁠UNFCCC⁠) wird vorgegeben, wie die sechs direkten Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, HFC, ⁠PFC⁠, SF6, NF3) und die vier indirekten Treibhausgase (SO2, NOx, ⁠NMVOC⁠, CO) berechnet werden müssen. Die Emissionen der Treibhausgase werden nach international einheitlichen Vorgaben berechnet und erfasst, sodass die Inventare Transparenz, Konsistenz, Vergleichbarkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit sicherstellen und eine unabhängige Überprüfung möglich machen. Das Kyoto-Protokoll als Teil der Klimarahmenkonvention schreibt vor, dass jedes Land ein „Nationales System“ für die Berechnung der Treibhausgasinventare einrichtet. Dies erfordert die nachhaltig geregelte Zusammenarbeit der am Gesamtprozess beteiligten Behörden, Institutionen und Einrichtungen.

In Deutschland hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (⁠BMUB⁠) dieses System auf ministerieller Ebene etabliert. Fachlich wichtige Beiträge bei der Erstellung der Emissionsinventare leisten neben den Experten im Umweltbundesamt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Ernährung und  Landwirtschaft , das Verteidigungsministerium, das Verkehrsministerium und das Statistische Bundesamt  sowie weitere Institutionen, die statistische Daten bereitstellen. Im Umweltbundesamt ist dazu die nationale Koordinierungsstelle für die Emissionsberichterstattung in Deutschland eingerichtet.

Zu den wichtigsten Aufgaben der nationalen Koordinierungsstelle gehören die Planung, Erstellung und Archivierung der Inventare. Außerdem verfasst das ⁠UBA⁠ den Nationalen Inventarbericht (NIR) und ist für die Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung bei allen relevanten Prozessschritten verantwortlich. Gleichzeitig ist die nationale Koordinierungsstelle die zentrale Anlaufstelle aller beteiligten Institutionen.

Methodik

Deutschland muss jedes Jahr ein Emissionsinventar für Treibhausgase und Luftschadstoffe berechnen und international berichten. Da es technisch unmöglich ist, alle relevanten Emissionen direkt und erst recht nicht für ein ganzes Jahr zu messen, wurde auf internationaler Ebene (⁠IPCC⁠ bzw. ⁠UNECE⁠) eine Reihe von Methoden zu ihrer Berechnung entwickelt.

Sie folgen dem Verursacher - und Territorialprinzip: Für alle Treibhausgase und Luftschadstoffe wurden die Emissionsquellen innerhalb der Landesgrenzen ermittelt. Für diese Quellen wurde untersucht, wie hoch die Emissionen sind und unter welchen Bedingungen sie freigesetzt wurden. Daraus lassen sich spezifische Emissionsfaktoren ableiten. Multipliziert man die Aktivitätsdaten einer Quelle mit dem Emissionsfaktor erhält man die Emissionsmenge, kurz ⁠Emission⁠. Um das Emissionsinventar zu erstellen, müssen sehr große Datenmengen erfasst und verarbeitet werden. Hierfür unterhält das Umweltbundesamt ein detailliertes Datenbanksystem, das „Zentrales System Emissionen“.