Kabinett beschließt Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts

Das Bundeskabinett hat am 08.07.2015 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Damit wird die größte Reform des Vergaberechts seit über 10 Jahren eingeleitet. Die Möglichkeiten für Auftraggeber soziale, ökologische und innovative Aspekte im Vergabeprozess zu berücksichtigen, werden gestärkt.

Die Grundlage für den Gesetzentwurf sind die im Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts. Künftig wird der überarbeitete vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die wesentlichen Vorschriften zur Vergabe sämtlicher Arten von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umfassen.

Ziel der Modernisierung ist insbesondere, dass öffentliche Beschaffung sozialer, ökologischer und innovativer wird, denn bei der ⁠Nachhaltigkeit⁠ kommt der öffentlichen Hand eine besondere Vorbildwirkung zu.

Der Regierungsentwurf ist der erste wesentliche Schritt in einem umfangreichen Gesetz- und Verordnungsgebungsprozess. Nähere Informationen zur Vergaberechtsmodernisierung finden Sie hier.

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Schlagworte:
 Vergaberecht