Grenzwert für Blei im Trinkwasser wird gesenkt

Trinkwasser fließt aus einem Wasserhahn in ein Becken aus Glaszum Vergrößern anklicken
Trinkwasser darf seit 1. Dezember 2013 nur noch 10 µg/l Blei enthalten.
Quelle: mitev / Fotolia.com

Ab 1. 12. 2013 gilt ein neuer Grenzwert von 10 µg/l für Blei im Trinkwasser. Trinkwasser, das durch Bleileitungen geflossen ist, hält diesen Grenzwert in der Regel nicht ein. Bleirohre sollten deshalb durch andere Materialien ersetzt werden.

Die Innenbeschichtung der Rohre mit Epoxid-Harz oder die Verwendung von Trinkwasserfiltern sind keine geeigneten Maßnahmen, um den Grenzwert einzuhalten.

Am 30. November endet die Übergangsfrist für Gebäudeeigentümer und Wasserversorger zum Austausch der Rohre. Bis dahin sollten Bleirohre ersetzt werden. 

Die gesundheitsschädigende Wirkung von Blei ist schon lange bekannt. Blei ist ein Nervengift und kann die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen. Besonders  gefährdet sind schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kinder.

Ab 1. Dezember 2013 müssen Vermieter laut Trinkwasserverordnung über noch vorhandene Bleileitungen informieren. Betroffen sind vor allem Gebäude in Nord- und Ostdeutschland, wo noch bis Anfang der 70er Jahre teilweise Bleirohre verlegt wurden. Seit  1973 wurden keine Bleileitungen mehr verbaut. Aber auch Rohrverbinder, Armaturen, Apparate und Pumpen können Blei ins Trinkwasser abgeben. Mieter sollten ihren Vermieter befragen, ob noch Bleileitungen im Haus in Betrieb sind. Gibt der Vermieter keine zufriedenstellende Auskunft, kann das örtliche Gesundheitsamt weiterhelfen. Dieses informiert unter anderem darüber, durch wen und wie eine Untersuchung des Trinkwassers durchgeführt werden kann.

Unabhängig von noch vorhandenen Bleileitungen sollte man grundsätzlich das Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen ablaufen lassen bis es frisch und kühl aus der Leitung kommt.

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