Gemeinsame Agrarpolitik 2021: Keine Verbesserung für die Umwelt

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Die EU-Kommission hat Vorschläge für die Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021 vorgelegt
Quelle: ThomBal / Fotolia.com

Die EU-Kommission hat im Juni 2018 Vorschläge für die Gestaltung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2021 vorgelegt. Im Zentrum steht ein deutlich erweiterter Gestaltungsspielraum der Mitgliedsstaaten bei der Verteilung der Fördermittel. Eine UBA-Studie untersucht die Vorschläge im Kontext der politischen Debatte und kommt zum Ergebnis: Der Umweltschutz verbessert sich durch die GAP nicht.

Landwirtschaftliche Verbände, Nichtregierungsorganisationen im Bereich Umwelt und Landwirtschaft sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung diskutieren seit Jahren über die Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Förderpolitik. Ziel der ⁠UBA⁠-Studie „Gestaltung und Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik ab 2021 – Übersicht über die politischen Debatten“ ist es, diese politische Debatte darzustellen. Dabei werden ausgewählte Reformvorschläge wissenschaftlicher Akteure und verschiedener Umwelt- und Naturschutzverbände analysiert.

Das „Delivery-Modell“ (Umsetzungsmodell) ist ein Teil des GAP-Vorschlags der EU-Kommission. Dieses sieht – im Gegensatz zur derzeitigen GAP – eine Kompetenzverlagerung von der EU zum Mitgliedstaat vor. Die EU würde sich dabei stärker als derzeit darauf fokussieren, Ziele und Rahmenbedingungen vorzugeben. Für die konkrete Ausgestaltung agrarpolitischer Maßnahmen wären dann die Mitgliedstaaten verantwortlich. Im Rahmen des Forschungsberichts werden die Implikationen dieses Modells in Hinblick auf die Erbringung von Umweltleistungen untersucht.

Zentrale Ergebnisse der UBA-Studie

In den Legislativvorschlägen fehlen klare, quantifizierbare Vorgaben für eine stärkere Gemeinwohlorientierung. In der neuen Förderperiode werden die entkoppelten Direktzahlungen voraussichtlich das wichtigste Instrument der GAP bleiben. Landwirtschaftliche Betriebe werden also weiterhin Anspruch auf eine pauschale Prämie je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche haben, unabhängig davon, ob sie besonders umwelt- und gemeinwohlfreundlich wirtschaften. Somit ist davon auszugehen, dass der Mehrwert der GAP nach 2021 für den Umwelt- und Ressourcenschutz im Vergleich zum Status Quo gering bleibt.

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 Gemeinsame Agrarpolitik  Umwelt und Landwirtschaft