Die neuen Regeln werden schrittweise eingeführt. Es sind beispielsweise Dichtheitskontrollen und Aufzeichnungspflichten (zum 1. Januar 2015), aber auch Verbote: Ab dem 1. Januar 2020 ist es verboten, das Kältemittel R404A in bestehenden Kälteanlagen zu verwenden, ab dem 1. Januar 2022 gewerblich genutzte Kühl- und Gefriergeräte mit dem Kältemittel R134a in den Verkehr zu bringen. Bis 2025 werden weitere Erzeugnisse, wie ortsfeste Kälteanlagen oder Mono-Splitklimageräte, mit besonders klimaschädlichen F-Gasen schrittweise vom Markt genommen. Die größte Neuerung: Die Verkaufsmenge teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) wird vom 1. Januar 2015 bis zum Jahr 2030 schrittweise auf ein Fünftel der heutigen Menge reduziert. Den deshalb nötigen Umstieg auf weniger klimaschädliche Kältemittel oder Dämmstoff-Treibmittel sollten Hersteller und Betreiber bereits heute bei ihren Planungen berücksichtigen. Anlagenplaner und -bauer, Fachschulen oder Kältemittelhersteller können bei der Auswahl von Alternativen helfen.