EU-Akteure diskutieren Anforderungen für Wasserwiederverwendung

Ein Wassersprenger bewässert ein Feld zum Vergrößern anklicken
Auch aufbereitet kann Abwasser Keime enthalten, die über bewässertes Gemüse Menschen schaden können.
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Aufbereitetes Abwasser etwa zur Bewässerung von Äckern einzusetzen schont die Wasserressourcen – birgt aber auch Risiken, da es Viren oder Chemikalien enthalten kann. Bis Ende Mai 2018 will die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag mit Anforderungen an die Wasserwiederverwendung veröffentlichen. UBA-Präsidentin Krautzberger und EU-Parlamentarier Wölken luden am 22. März in Brüssel zur Diskussion.

Rund 50 Expertinnen und Experten aus den EU-Institutionen, den EU-Mitgliedstaaten und Verbänden diskutierten am Weltwassertag im Europäischen Parlament die Chancen und Risiken der nachhaltigen Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser in der Europäischen Union.

Die beiden Gastgeber begrüßten die Teilnehmenden mit dem Hinweis, dass die EU Kommission bis Ende Mai 2018 einen Gesetzesvorschlag zu EU-Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung zur landwirtschaftlichen Bewässerung veröffentlichen wird. Anschließend wird das Europäische Parlament Gelegenheit haben, diesen Gesetzesvorschlag zu kommentieren. EU-Parlamentarier Wölken bedankte sich speziell bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament für das Interesse, sich bereits vor den anstehenden internen Diskussionen über eine nachhaltige Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser zu informieren. 

UBA⁠-Präsidentin Maria Krautzberger machte deutlich, dass die Wiederverwendung gereinigten Abwassers nicht zu einer EU-weiten Pflicht gemacht werden sollte, da sie aufgrund der stark variierenden Wasserressourcen nicht in allen EU-Mitgliedstaaten notwendig und sinnvoll ist. So besteht in Deutschland kein Bedarf, mit aufbereitetem Abwasser zu bewässern. Anders in den mediterranen Mitgliedstaaten. Von dort kommen viele Lebensmittel auch zu uns auf die Ladentische. Sie verwies auf das aktuelle UBA-Papier „Empfehlungen für Anforderungen an die Wasserwiederverwendung“, das auch auf die Risiken der Wasserwiederverwendung aufmerksam macht. So enthält konventionell gereinigtes Abwasser oft Krankheitserreger, Viren und Chemikalien wie Arzneimittel, die eine Gefahr für Umwelt und Mensch darstellen können. Daher empfiehlt das UBA die Umsetzung von klaren und ambitionierten Grenzwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. 

Frau Doeser, als Leiterin der Wasserabteilung der EU-Kommission zuständig für den anstehenden Regelungsvorschlag,  begrüßte die Möglichkeit, die unterschiedlichen Aspekte der Wiederverwendung von Abwasser mit den Teilnehmenden zu diskutieren. Sie versicherte, dass alle bestehenden Gesetzeswerke mit direktem Bezug zu Wasserwiederverwendung, wie zum Beispiel Regelungen der Wasserrahmen- und Grundwasserrichtlinie, der Lebensmittelsicherheit und die ausstehende EU- Arzneimittelstrategie, in dem Vorschlag berücksichtigt werden. Fr. Doeser betonte, dass es Ziel des Vorschlages ist, bereits existierende Anwendungen der Wasserwiederverwendung zu optimieren und nachhaltiger zu gestalten.

Manuela Helmecke (UBA) stellte auf Basis des UBA-Papiers Empfehlungen für die EU-Anforderungen dar. Gemeinsame Standards sollten sicherstellen, dass in allen Mitgliedstaaten ein einheitliches Schutzniveau erreicht wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bakterien und Viren bei Verzehr, Berührung oder durch Einatmen Krankheiten auslösen können und Chemikalien durch eine Anreicherung in der Pflanze oder im Boden sowie durch den Eintrag ins Grundwasser Schäden verursachen können. Eine weitergehende Abwasseraufbereitung ist daher unabdingbar. Ebenso bedarf es einheitlicher Vorgaben innerhalb der EU, die dem Vorsorgeansatz gerecht werden, etwa für die Risikobewertung und weitere Maßnahmen zur Minderung der Risiken.

Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung der Wasserwiederverwendung in Portugal präsentierte Frau Rebelo von der portugiesischen Umweltagentur. Sie berichtete, dass in Portugal die quantitative und qualitative Risikobewertung kombiniert werden, um Risiken für Umwelt und Mensch durch direkten und indirekten Kontakt mit aufbereitetem Abwasser einzuschätzen. Einen geeigneten Ansatz zur Risikominimierung kann laut Frau Rebelo nur ein Multi-Barriereansatz liefern. Effiziente Barrieren sind dabei unter anderem ambitionierte Qualitätsstandards, Anforderungen an die Abwasserbehandlung und die Anwendung (zum Beispiel Art der Bewässerung), Zugangsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen für die Umwelt und menschliche Gesundheit. In Portugal ist es nicht gestattet, Obst und Gemüse für den Rohverzehr mit aufbereitetem Abwasser zu bewässern.

Die Teilnehmenden nutzten im Anschluss die Veranstaltung, um offene Fragen an die Europäische Kommission zu stellen und konstruktive Vorschläge für eine praktikable Gesetzgebung zu unterbreiten.