Glyphosat

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Glyphosat wird in Deutschland auf ca. 40 Prozent der Felder eingesetzt.
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Glyphosat ist eines der meistverkauften Pestizide der Welt und wird in Deutschland auf ca. 40 Prozent der Felder eingesetzt, um Unkraut zu vernichten oder beispielsweise die Reife von Getreide zu beschleunigen. Im Folgenden werden verschiedene Gesichtspunkte möglicher Wirkungen von Glyphosat auf die Umwelt dargestellt.

Die Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffes (PSM-Wirkstoffes) Glyphosat wird in der Europäischen Union überprüft. Deutschland hat hierbei die Rolle des berichterstattenden Mitgliedstaates. Dies bedeutet, dass die beteiligten deutschen Behörden alle zur Verfügung stehende Informationen zu diesem Wirkstoff zusammentragen und bewerten. Abschließend wird ein Gesamtbewertungsbericht den anderen Mitgliedstaaten und der europäischen Kommission zur Verfügung gestellt. Er dient als Grundlage für eine Entscheidung in der Frage der Genehmigungsfähigkeit des Wirkstoffes. Am Gemeinschaftsverfahren der EU-Wirkstoffbewertung für PSM sind in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zulassungsbehörde für PSM, das Bundesinstituts für Risikobewertung (⁠BfR⁠), das Julius Kühn-Institut (JKI) sowie das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) beteiligt. Das Umweltbundesamt nimmt dabei die Aufgaben im Bereich der Umweltbewertung zum Schutz des Naturhaushaltes und des Grundwassers wahr.

Was die Belastung von Oberflächengewässern und Grundwasser mit dem Wirkstoff Glyphosat und eines seiner Metaboliten (Abbauprodukt) AMPA betrifft, so stehen dem UBA einige europaweite Daten zum ⁠Monitoring⁠ für Oberflächenwasser zur Verfügung. Die höchsten gemessenen Konzentrationen in Oberflächengewässern lagen in Schweden bei 370 Mikrogramm pro Liter (µg/l) für den Wirkstoff und 49 µg/l für seinen Metaboliten (Horth, 2012). In Deutschland lagen die höchsten gemessenen Konzentrationen deutlich niedriger (4,7µg/l für den Wirkstoff und unter 4 µg/l für seinen Metaboliten). Beide Konzentrationen liegen damit unterhalb der in den Zulassungsverfahren ermittelten regulatorisch akzeptablen Konzentrationen von 100µg/l für Glyphosat und 1200 µg/l für den Metaboliten AMPA.

Für eine Bewertung der Belastung des Grundwassers mit Glyphosat liegen dem UBA Studien vor, in denen Daten zum Monitoring von Glyphosat und seinen Metaboliten europaweit erfasst sind. Diese zeigen, dass Glyphosat an ca. 66.662 und sein Metabolit AMPA an 51.652 Grundwassermessstellen bestimmt wurde. Der Anteil an Messstellen, an denen der Grenzwert für PSM-Wirkstoffe und relevante Metaboliten von 0,1 µg/l (gesetzlich festgelegter Grenzwert) überschritten wurde, liegt unter 1%. Konzentrationen von Glyphosat über dem Grenzwert fanden sich u.a. in Italien, Deutschland, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Frankreich und Spanien. Auf Basis der von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (⁠LAWA⁠) erhobenen Daten für Deutschland ist ersichtlich, dass Glyphosat in den Jahren 2008, 2009 und 2011 in 0,4 bis 0,5 % der Messproben (bei mehr als 1.500 Messungen/Jahr) in Konzentrationen größer 0,1 µg/l im Grundwasser analysiert wurde.

Die Auswirkungen des Einsatzes von PSM mit Glyphosat auf den Naturhaushalt wurden vom UBA unter Einbeziehung aller verfügbaren Daten bewertet. Ein besonderes Augenmerk lag auf den möglichen Wirkungen von Glyphosat auf die Diversität und Abundanz von sogenannten Nicht-Ziel-Organismen in Agrarlandschaften. Die biologische Vielfalt wurde als eigenständiges Schutzgut im Pflanzenschutzrecht festgeschrieben (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009). Für die Bewertung der Effekte auf die ⁠Biodiversität⁠ wurden die Ergebnisse einer Studie im Auftrag des UBA genutzt, die den aktuellen Erkenntnisstand zu Auswirkungen der Anwendung von PSM auf wildlebende Vogel- und Säugerarten zusammenfasst. Die Studie belegt, dass der großflächige Einsatz von PSM in der Intensivlandwirtschaft insbesondere für Feldvogelarten wie Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche eine wesentliche Gefährdungsursache darstellt und für den fortlaufenden Rückgang der Bestände dieser Arten mitverantwortlich ist. Die intensive Anwendung insbesondere von breitbandig wirkenden Insektiziden und Herbiziden tötet als ungewollter Nebeneffekt ihres Einsatzzwecks – dem Eindämmen spezifischer Schadorganismen – auch Ackerkräuter und Insekten, die wiederum Feldvögeln vor allem während der Brutzeit als Nahrung dienen. Diese indirekten Effekte durch (Zer-)Störung der Nahrungsnetze treten nicht nur bei der Anwendung von Glyphosat, sondern auch bei anderen Breitbandherbiziden auf. Glyphosat hat aber als das mit Abstand am meisten eingesetzte Herbizid (ca. 1/3 der in der Landwirtschaft angewendeten Menge) den größten Anteil an den beschriebenen Effekten.  

Das Umweltbundesamt sieht durch die oben beschriebenen Fakten bestätigt, dass das derzeitige Risikomanagement zum Schutz der biologischen Vielfalt vor den Auswirkungen des Einsatzes von PSM nicht ausreicht. Um dem Verlust an biologischer Vielfalt zu begegnen, muss in Ackerlandschaften ein Mindestanteil an Flächen sichergestellt werden, die Ackerkräutern, Insekten, wie Schmetterlingen und Bienen, sowie Feldvogelarten als Lebensraum und Nahrungshabitat dienen. Die Anwendung chemischer PSM muss auf diesen Flächen unterbleiben, denn sie wäre unvermeidbar mit indirekten Effekten auf das Nahrungsnetz durch Abtöten von Ackerkräutern und Insekten verbunden. Da die konventionelle Landwirtschaft jedoch auf den intensiven Einsatz von chemischen PSM angewiesen ist, kommen Anwendungsverbote auf den Anbauflächen als Maßnahme nicht in Frage. In der konventionellen Landwirtschaft können die Auswirkungen der Anwendung von Glyphosat und anderen Pestiziden deshalb zwar nicht verhindert, aber durch Ausgleichsmaßnahmen teilweise kompensiert werden. Geeignete Ausgleichsmaßnahmen sind insbesondere die Einrichtung von Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten, sogenannte ökologische Ausgleichsflächen. Solche Maßnahmen sind bereits jetzt Bestandteil von Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, so dass Praxiserfahrungen in der Umsetzung und in der Bewertung ihrer Wirksamkeit vorliegen. Angesichts des fortschreitenden Verlustes an biologischer Vielfalt ist es zwingend notwendig, solche Ausgleichsmaßnahmen in das Risikomanagement von PSM zu verankern. Die Anhebung des Flächenanteils der ökologischen Landwirtschaft von zur Zeit 6 auf 20%, wie bereits mit der nationalen Nachhaltigkeitstrategie beschlossen, wäre eine weitere sinnvolle Maßnahme zum Schutz der biologischen Vielfalt, denn die ökologische Landwirtschaft kommt in Feldkulturen weitestgehend ohne Anwendung der für Ökolandbau genehmigten PSM aus.