Pentachlorbenzol (PeCB)

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Strukturformel von Pentachlorbenzol
Quelle: Umweltbundesamt

Pentachlorbenzol (⁠PeCB⁠) (CAS Nummer 608-93-5) gehört zu der Gruppe der aromatischen Chlorkohlenwasserstoffe.

Rechtlicher Hintergrund

PeCB wurde 2009 in die Anlage A (Eliminierung) und C (Unerwünschte ⁠Nebenprodukte⁠) des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen. PeCB ist in Anhang I und Anhang III Teil B der ⁠EU POP-Verordnung⁠ gelistet.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen finden sich hier:

Produktionsdaten und unbeabsichtigte Entstehung

PeCB wurde in ⁠PCB⁠-Produkten, in Farbstoffträgern, als ⁠Fungizid⁠ und Flammschutzmittel verwendet. Ebenfalls entstand PeCB als Zwischenprodukt bei der Herstellung des Pflanzenschutzmittels Pentachlornitrobenzol (Quintozene). In Deutschland endeten die letzten Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff 1987. Seit 1988 ist in Deutschland keine Herstellung oder Verwendung von PeCB bekannt.

Ebenfalls können Verbrennungsprozesse in Kleinfeuerungsanlagen und thermische Prozesse bei der Metallgewinnung und -verarbeitung für die unbeabsichtigte Entstehung verantwortlich sein. Auf Grund der ähnlichen Struktur wird ebenfalls angenommen, dass PeCB auch während der unbeabsichtigten Freisetzung von Hexachlorbenzol gebildet wird.

 
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Schlagworte:
 PeCB  Pentachlorbenzol  POP  Persistenter organischer Schadstoff  Stockholmer Übereinkommen  Stockholm-Konvention  EU-POP-Verordnung