Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungenzum Vergrößern anklicken
Rechtliche Regelungen sollen die Umwelt schützen.
Quelle: AllebaziB / Fotolia.com

Das Chemikalienrecht basiert überwiegend auf EU-Verordnungen. Zentral sind dabei die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung. Weitere Regelungen für spezielle Anwendungsbereiche ergänzen diese. Nationale Regelungen finden sich im Chemikaliengesetz und einigen Rechtsverordnungen.

Rechtliche Regelungen

Europäisches Chemikalienrecht

Die ⁠REACH-Verordnung⁠ (EG Nr. 1907/2006) und die ⁠CLP⁠-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) bilden zusammen den Kernbereich des Chemikalienrechts. Als EU-Verordnungen gelten sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Die REACH-Verordnung regelt Kommunikationspflichten in der Lieferkette (insbesondere Sicherheitsdatenblatt), Registrierungs- und Zulassungspflichten sowie Beschränkungen. Sie wird für besondere Anwendungsbereiche ganz oder teilweise durch weitere Regelungen ergänzt (z.B. Arzneimittel, Biozide, Pflanzenschutzmittel). Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen.
Die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (⁠POP⁠-Verordnung) trifft ergänzende Beschränkungsregeln zur Umsetzung globaler Regulierungen.

Nationales Chemikalienrecht

Das deutsche Chemikalienrecht enthält in erster Linie Vorschriften, welche die europäischen Regelungen umsetzen. Zusätzlich formuliert es einige ergänzende nationale Vorgaben (z.B. Beschränkungen und Abgabevorschriften in der Chemikalienverbotsverordnung). Zentrales Regelwerk ist das Chemikaliengesetz (Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen). Es wird ergänzt durch einige Rechtsverordnungen (insbesondere Chemikalienverbotsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Chemikalien-Sanktionsverordnung, Giftinformationsverordnung).

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Chemikaliengesetz  REACH  CLP  EU-Chemikalienrecht