Rodentizide

Häufig gestellte Fragen zu Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzienzum Vergrößern anklicken
Häufig gestellte Fragen zu Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien
Quelle: UBA

FAQ

  • Was ist unter einer befallsunabhängigen Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien zu verstehen?

    Ausführliche Informationen zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung mit antikoagulanten Rodentiziden finden Sie hier. weiterlesen

  • Dürfen Rodentizide mit Antikoagulanzien auch ohne festgestellten Befall ausgebracht werden?

    Die Verwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien ohne einen festgestellten Nagetierbefall ist gemäß der „Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ grundsätzlich verboten. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Einrichtung einer strategischen befallsunabhängigen Dauerbeköderung an Eindring- und Einniststellen in und um Gebäude zulässig sein. Die D… weiterlesen

  • Worauf muss man beim Einsatz von Fallen zur Nagetierbekämpfung achten?

    Fallen für Mäuse und Ratten sollten bevorzugt auf den Laufwegen der Nagetiere aufgestellt werden, z. B. an Wänden und unter Möbeln oder Regalen. Als Köder eignen sich Erdnussbutter, Nougatcreme, aber auch Käse oder Speckstückchen. Idealerweise sollten die Fallen, insbesondere wenn sie gegen Ratten eingesetzt werden, zunächst ein paar Tage nicht gespannt, aber bereits mit Köder versehen aufgestellt… weiterlesen

  • Worauf muss man beim Einsatz von Rodentiziden mit Antikoagulanzien achten?

    Um antikoagulante Rodentizide rechtskonform, sicher und wirksam anzuwenden, müssen die in der „Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ (GfA) enthaltenen Anwendungsbestimmungen befolgt werden. Dazu gehört unter anderem, vor der Verwendung von Rodentiziden den Einsatz nicht-chemischerBekämpfungsmethoden, wie zum Beispiel Fallen, zu prüfen. Diese eig… weiterlesen

  • Dürfen Köder mit Antikoagulanzien ohne Köderstationen ausgebracht werden?

    Eine offene Auslegung von Fraßködern mit Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagetieren ohne Köderstationen ist grundsätzlich untersagt. Nur geschulten berufsmäßigen Verwendern wie zum Beispiel ausgebildeten Schädlingsbekämpfer/innen ist eine Köderausbringung ohne Köderstationen in geschützten Bereichen, zu denen Nicht-Zieltiere keinen Zugang haben, weiterhin gestattet. Hierzu zählen unter anderem… weiterlesen

  • Was sind Risikominderungsmaßnahmen (RMM)?

    Werden im Rahmen der EU-weiten Bewertung für Biozid-Wirkstoffe oder bei der Zulassung von Biozidprodukten Risiken für unannehmbare Wirkungen auf Menschen, Tiere und/oder die Umwelt ermittelt, so darf dieser Wirkstoff bzw. das Produkt nur eingesetzt werden, wenn diese Risiken mit geeigneten Maßnahmen (Risikominderungsmaßnahmen, RMM) ausreichend reduziert werden können. Dies geschieht zum Beispiel d… weiterlesen

  • Was sind PBT/vPvB-Stoffe?

    Das sind Chemikalien, die persistent (P), bioakkumulierend (B) und toxisch (T) oder sehr persistent (vP) und sehr bioakkumulierend (vB) sind. Das heißt, sie werden nur sehr schlecht in der Umwelt abgebaut (=persistent), reichern sich in Organismen und damit in der Nahrungskette an (=bioakkumulierend) und sind giftig (=toxisch) für Menschen oder Organismen in der Umwelt. Grundsätzlich ist der Eintr… weiterlesen

  • Sind Klebefallen bei der Nagetierbekämpfung tierschutzgerecht?

    Nein. Der Einsatz von Klebefallen gegen Schadnager als Wirbeltiere ist aus Tierschutzgründen höchst bedenklich und - selbst bei täglichen oder noch häufigeren Kontrollen der Klebeflächen - keinesfalls eine Alternative. Klebefallen sollten deshalb nicht verwendet werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier. weiterlesen

  • Welche Risikominderungsmaßnahmen gelten für Antikoagulanzien der 1. Generation?

    Rodentizide mit Antikoagulanzien der 1. Generation (FGAR), d. h. Produkte mit den Wirkstoffen Warfarin, Coumatetralyl oder Chlorophacinon, werden auch weiterhin zur Verwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassen. Dies gilt allerdings nicht für Produkte, die als reproduktionstoxisch eingestuft sind. Die Anwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien der 1. Generation durch die breite Öffent… weiterlesen

  • Welche Risikominderungsmaßnahmen gelten für Antikoagulanzien der 2. Generation?

    Rodentizide mit Antikoagulanzien der 2. Generation (SGAR) dürfen nur von geschulten berufsmäßigen Verwendern eingesetzt werden. Für diese Verwender ist der Anwendungsbereich nicht eingeschränkt. Die Bekämpfung kann sowohl im Innen- als auch im ⁠Außenbereich⁠ erfolgen. Bei der Anwendung ist die „Gute fachliche Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien du… weiterlesen

  • Welche Nagetiere dürfen bekämpft werden?

    Laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) werden grundsätzlich alle Säugetiere unter besonderen Schutz gestellt. Folgende Mäuse- und Rattenarten sind nach Anlage 1 BArtSchV hiervon ausgenommen und dürfen somit bekämpft werden: Hausmaus (Mus musculus), Wanderratte (Rattus norvegicus), Hausratte (Rattus rattus), Schermaus (Arvicola terrestris), Rötelmaus (Myodes glareolus), Erdmaus (Microtus agres… weiterlesen

  • Welche vorbeugenden Maßnahmen können getroffen werden, um einen Nagetierbefall zu verhindern?

    Mögliche Zugänge zum Innenbereich (Spalten, Löcher, Katzenklappen, Drainagen etc.) für Nagetiere sollten unzugänglich gemacht oder verschlossen werden. Mögliche Nahrung (Lebensmittel, Tierfutter, Vorräte etc.) sollte unzugänglich für Nagetiere aufbewahrt werden. Eine richtige Kompostierung von Bioabfällen im Garten sowie die Beseitigung von Unrat und Abfall, der als Unterschlupf dienen könnte, kön… weiterlesen

  • Welche (biozidfreien) Möglichkeiten der Nagetierbekämpfung gibt es für die breite Öffentlichkeit?

    Vor allem bei der Bekämpfung von vereinzelt auftretenden Nagetieren im Innenbereich sind Fallen grundsätzlich dem Einsatz von Biozidprodukten vorzuziehen. Besonders geeignete Anwendungsorte sind beispielsweise Privathaushalte und kleine Gewerberäume. Der Einsatz von Bioziden ist das letzte Mittel der Wahl und sollte immer auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. weiterlesen

  • Welcher Sachkundenachweis ist für die Anwendung von antikoagulanten Rodentiziden erforderlich?

    Ausführliche Informationen zur Sachkunde bei der Verwendung von antikoagulanten Rodentiziden finden Sie hier.  weiterlesen

  • Was ist unter der „Guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ zu verstehen?

    Die GfA ist eine Zusammenstellung von Anwendungsbestimmungen und Risikominderungsmaßnahmen, die im Rahmen der Biozidprodukt-Zulassung für die Verwendung von antikoagulanten Rodentiziden verbindlich festgelegt wurden. Ihr Zweck ist es, die mit der Verwendung von Antikoagulanzien verbundenen Risiken weitestgehend zu minimieren und die Nagetierbekämpfung möglichst wirksam und nachhaltig zu machen. Di… weiterlesen

  • Welche Risiken ergeben sich durch die Anwendung von Antikoagulanzien für die Umwelt?

    Im Rahmen der EU-weiten Wirkstoffbewertung wurden sehr hohe Risiken durch die Anwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien für Wildtiere festgestellt. Es besteht die Gefahr, dass nicht nur Ratten und Mäuse, sondern auch andere Tiere, die nicht Ziel der Bekämpfung sind (Nicht-Zieltiere), von den Ködern fressen und dadurch unabsichtlich vergiftet werden. In diesem Fall spricht man von einer Primä… weiterlesen

  • Welche Antikoagulanzien werden derzeit für die Bekämpfung von Ratten und Mäusen in Rodentiziden eingesetzt?

    Die meisten Rodentizide, die als Fraßköder auf dem Markt erhältlich sind, enthalten blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, sogenannte Antikoagulanzien. Die Aufnahme dieser Wirkstoffe durch Ratten und Mäuse führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt in der Regel erst 3 bis 7 Tage nach Aufnahme ein, sodass vor allem Rat… weiterlesen

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Als Rodentizide werden Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren wie zum Beispiel Hausmäusen, HausrattenWanderratten oder Feldmäusen bezeichnet. Es handelt sich dabei um Biozide (Produktart 14), wenn ihr Einsatz dem Schutz der menschlichen oder tierischen Gesundheit (Infektionsschutz), von Menschen hergestellter Produkte (Materialschutz) oder dem hygienebedingten Vorratsschutz dient.

Wirkstoffe
Die meisten Rodentizide enthalten blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, so genannte Antikoagulanzien und werden als Köderpräparate (z.B. Getreideköder, Festköder, Pastenköder) eingesetzt. Die Aufnahme von Antikoagulanzien durch Ratten und Mäuse führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt in der Regel erst 3–7 Tage nach Aufnahme ein, sodass vor allem Ratten die einsetzende Giftwirkung nicht mit dem Giftköder in Verbindung bringen können und keine Köderscheu entwickeln. Bei Antikoagulanzien unterscheidet man zwischen Wirkstoffen der 1. Generation (Warfarin, Chlorophacinon und Coumatetralyl) und der 2. Generation (Bromadiolon, Difenacoum, Brodifacoum, Difethialon und Flocoumafen). Abgesehen von Antikoagulanzien kommen in besonderen Fällen auch Begasungsmittel (wie zum Beispiel Kohlendioxid und Aluminiumphosphid) zum Einsatz. Zur Bekämpfung von Mäusen im Innenbereich kann Alphachloralose eingesetzt werden. Eine Liste aller genehmigter Biozid-Wirkstoffe findet sich hier.

Umweltrisiken
Bei der Verwendung von Rodentiziden (mit Antikoagulanzien) besteht die Gefahr, dass nicht nur Ratten und Mäuse sondern auch andere Tiere, die nicht Ziel der Bekämpfung sind (Nicht-Zieltiere), von den Giftködern fressen und dadurch unabsichtlich vergiftet werden. Eine sehr hohe Vergiftungsgefahr besteht ebenso auch für Tiere, die mit Antikoagulanzien vergiftete Nagetiere fressen. Sie können noch an dem Gift sterben, das sich im Nagetier befindet. So sind vor allem Raubvögel, wie Mäusebussarde oder Eulen, aber auch räuberische Säuger, wie Füchse und Wiesel, stark gefährdet.
Antikoagulanzien der zweiten Generation wurden zudem als persistent (P), bioakkumulierend (B) und toxisch (T) eingestuft. Solche sogenannten ⁠PBT⁠-Stoffe werden nur sehr schlecht in der Umwelt abgebaut, können sich in Lebewesen anreichern und sind giftig. 

Risikominderungsmaßnahmen
Aufgrund fehlender Alternativen zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten wurden Rodentizide mit Antikoagulanzien trotz hoher Umweltrisiken in Deutschland zugelassen. Allerdings wurden strenge Auflagen und Anwendungsbestimmungen für ihre Verwendung im Rahmen der Biozid-Produktzulassung festgelegt. Diese so genannten Risikominderungsmaßnahmen (RMM) beinhalten im Wesentlichen die Beschränkung der zugelassenen Verwender sowie die Festlegung der „Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in dem ⁠UBA⁠-Hintergrundpapier „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".

Gute fachliche Anwendung
Für die Verwendung von antikoagulanten Rodentiziden wurden jeweils für die breite Öffentlichkeit, für berufsmäßige Verwender (ohne Sachkunde) und für geschulte berufsmäßige Verwender verbindliche und teils unterschiedliche Anwendungsbestimmungen festgelegt. Sie sind in der Gebrauchsanweisung der jeweiligen Produkte enthalten und müssen bei ihrer Verwendung eingehalten werden. Das Umweltbundesamt hat diese Anwendungsbestimmungen in Form der „Guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ für jede Verwenderkategorie gesondert zusammengestellt. Die Links zu den jeweiligen GfA-Dokumenten finden Sie auf dieser Webseite unter „Publikationen“.

Alternativen zum Einsatz von Rodentiziden
Vor allem bei der Bekämpfung von vereinzelt auftretenden Mäusen und Ratten sind (Schlag-)Fallen grundsätzlich dem Einsatz von Rodentiziden vorzuziehen. So ist für einige Nagetierfallen schon das Umweltzeichen "Blauer Engel" für die Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen ohne giftige Wirkung vergeben worden. Besonders geeignete Anwendungsorte sind beispielsweise Privathaushalte und kleine Gewerberäume. Abgesehen von Umweltrisiken können Antikoagulanzien durch das Hervorrufen innerer Blutungen bei Ratten und Mäusen unter Umständen Schmerzen und Tierleid verursachen. Der Einsatz von Schlagfallen kann dagegen bei richtiger Konstruktion und Anwendung tierschutzgerechter sein. Die Fallen müssen mindestens täglich, idealerweise alle 12 Stunden, kontrolliert werden. Zur Förderung nicht-chemischer Alternativen zu Nagetierbekämpfungsmitteln wurden zwei Workshops auf EU-Ebene (NoCheRo-Workshops 2018 und 2020) durchgeführt. Diese waren die Grundlage für die Erarbeitung des NoCheRo-Leitfadens zur Prüfung von Schlagfallen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Tierschutzgerechtheit. Nagetierfallen werden nach diesem Leitfaden auch im Rahmen der Anerkennung von Mitteln und Verfahren bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen von Gesundheitsschädlingen gemäß §18 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geprüft. Die Liste mit den nach §18 IfSG anerkannten Nagetierfallen finden Sie hier.

Vorbeugende Maßnahmen
Um einem Nagetierbefall vorzubeugen, sollte der Zugang von Nagetieren zu Nahrung (Lebensmittel, Tierfutter, Vorräte etc.) und Wasser verhindert werden. Zugänge zum Innenbereich wie zum Beispiel Spalten oder Löcher sollten möglichst verschlossen werden. Auch die richtige Kompostierung von Abfällen sowie die Beseitigung von Unrat oder Bodendeckern, die als Unterschlupf dienen könnten, kann das Risiko eines Nagetierbefalls verringern. Um die Ansiedlung beziehungsweise Ausbreitung von Ratten in der Kanalisation zu vermeiden, sollten keine Lebensmittel(-reste) durch die Toilette entsorgen werden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die festgelegten Risikominderungsmaßnahmen für Rodentizide mit Antikoagulanzien haben bei Herstellern, Verwendern und Branchenvertretern zu einer regen Diskussion und zahlreichen Fragen geführt. Aus diesem Anlass hat das Umweltbundesamt häufig gestellte Fragen (FAQ) und deren Antworten zur Zulassung und Verwendung von antikoagulanten Rodentiziden in dem Hintergrundpapier „Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ zusammengestellt.

Weitere Informationen
Weiterführende Hinweise zu Nagetierbekämpfungsmitteln und biozidfreien Alternativen sind im Biozid-Portal des UBA zu finden. Die in Deutschland bereits zugelassenen Rodentizide sind in der Biozid-Produktdatenbank der Zulassungsstelle (BAuA) in der Produktart 14 gelistet.

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 GFA  Nagetierbekämpfung  Antikoagulanzien  Rodentizide  RMM  Ratten  Mäuse  Rattengift  Schadnager