Bundesrat stimmt Verordnung zur Vergaberechtsmodernisierung zu

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Umweltaspekte in der öffentlichen Beschaffung mit Vergaberechtsreform gestärkt
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Nachdem bereits am 25. Februar 2016 der Bundestag die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts gebilligt hat, stimmte am 18. März 2016 der Bundesrat der Verordnung zu. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt in Kürze. Damit kann die Reform des Vergaberechts rechtzeitig zum Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinien am 18. April 2016 in Kraft treten.

Durch die Reform werden drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umgesetzt.

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Schlagworte:
 Vergaberecht  Vergaberechtsreform  EU-Vergaberichtlinien  öffentliche Auftragsvergabe