Altlasten

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Grafische Umsetzung einer vielfältigen Bodennutzung

Quelle: Frauke Schön / Umweltbundesamt

Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.

Einführung

Deutschland hat seit 1999 ein Bodenschutzrecht, das für die Altlastenbearbeitung praxistaugliche rechtliche und fachtechnische Instrumente zur Verfügung stellt. Durch eine umfassende Novellierung des untergesetzlichen Regelwerks und der am 01.08.2023 in Kraft getretenen Mantelverordnung werden die Weiterentwicklung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und der Einbau von Materialien in und auf Böden neu geregelt. Mit der Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (EBV) sollen die Recyclingquoten für die in Frage kommenden Materialien auf einen hohen Niveau gesichert werden können und somit natürlicher Ressourcenschutz betrieben werden, andererseits soll sichergestellt werden, dass dadurch keine schädlichen Bodenveränderungen neu entstehen. Damit wird ein weiterhin funktionierender Vollzug des Bodenschutzes in den Ländern sichergestellt. Dennoch verursach(t)en die mancherorts unsachgemäße Nutzung und Bewirtschaftung von Grundstücken durch Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Private schädliche Bodenveränderungen und Altlasten. Bisherige Untersuchungen, Bewertungen und (Sanierung-)Maßnahmen und Aufwendungen der öffentlichen Hand und privater Sanierungspflichtiger in Milliardenhöhe führten zwar zu einen signifikanten Fortschritt im Altlastenmanagement in der Bundesrepublik, eine dauerhafte und umfassende Problemlösung konnte dadurch noch nicht erzielt werden. Dazu tragen auch „neue“ Schadstoffe wie beispielsweise ⁠PFAS⁠ bei, die vielfach diffuse Kontaminationen verursachen können und wegen ihrer Spezifik neue Herausforderungen für das Sanierungsmanagement darstellen.

Grundlage für Maßnahmen zur Ermittlung und Sanierung von Altlasten sind das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Das im BBodSchG verankerte vorrangige Ziel der Altlastensanierung ist die Gefahrenabwehr. Das bedeutet allerdings ökologische Konzessionen an einen nachhaltigen Bodenschutz, denn mit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kann ein ursprünglicher Bodenzustand nicht wiederhergestellt werden. Nachhaltiger Bodenschutz lässt sich nur durch Vorsorge und/oder Prävention erreichen.
Die Altlastenbearbeitung in Deutschland folgt einem Stufenkonzept, das sich im Vollzug bewährt hat. Auf der Grundlage vorhandener Informationen und gezielter Untersuchungen wird der Altlastverdacht hinsichtlich des Vorhandenseins und der Konzentration von gefährlichen Stoffen, hinsichtlich ihres Verhaltens auf relevanten Transferpfaden sowie ihrer Wirkungen auf Schutzgüter und Rezeptoren sukzessive verifiziert. Die behördliche Feststellung einer Altlast erfolgt in der Regel im Ergebnis einer abschließenden Gefährdungsabschätzung und begründet ein Erfordernis zur Gefahrenabwehr/Sanierung. 

In der Tabelle „Bundesweite Altlastenstatistik“ sind der Erfassungsstand und der Stand der Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt. Die Angaben zur Altlastenstatistik erfolgen auf Grundlage der Datenübermittlung aus den Bundesländern.

Folgende Schwerpunkte werden national wie auch international bearbeitet:

  • Weiterentwicklung und erkenntnisbasierte Anpassung von Bewertungsgrundlagen für die Vorsorge,-Prüf- und Maßnahmenwerte,
  • Entwicklung und Überarbeitung einer vollzugsleitenden Bewertung für “neue“ Schadstoffe,
  • Sanierungskonzepte für großräumige und komplexe Schadensfälle auf industriellen (Mega-)Standorten und gravierende Grundwasserschäden in innerstädtischen und sich überlagernden Schadensbereichen,
  • Entwicklung innovativer, nachhaltiger und standortspezifischer Sanierungskonzepte insbesondere für Mischkontaminationen, diffuse Schadensbilder und persistente Schadstoffe sowie 
  • die Entwicklung von gemeinsamen Überwachungs-- und Regelungsansätzen für gesunde Böden in der EU.
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Schlagworte:
 Gefahrenabwehr  Altablagerung  Altstandort  Gefährdungsabschätzung