Blauer Engel: Rote Karte für unangenehm riechende Produkte

verschiedene Teppich-Muster in einem Geschäftzum Vergrößern anklicken
Beim Teppichkauf heißt es nicht nur Augen, sondern auch Nase auf.
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Riecht der neue Teppichboden in der Wohnung unangenehm, kann das schlecht für die Gesundheit sein – selbst wenn er keine Schadstoffe ausdünstet. Allein schon das Unbehagen und die Unsicherheit, ob eine Gesundheitsgefahr besteht, können das Wohlbefinden stören. Deshalb hat die Jury Umweltzeichen nun erstmals auch eine Geruchsprüfung für die Vergabe des Umweltzeichens „Blauer Engel“ eingeführt.

Textile Bodenbeläge sind die erste Produktgruppe, bei der der Geruch als Vergabekriterium verbindlich aufgenommen wurde. Weitere Produktgruppen sollen folgen. Grundlage für die Beurteilung ist ein international genormtes Messverfahren: die Norm DIN ISO 16000-28 „Innenraumluftverunreinigungen: Bestimmung der Geruchsemissionen aus Bauprodukten mit einer Emissionsprüfkammer“. Auf Basis von Forschungsergebnissen im Auftrag des ⁠UBA⁠ wurde der Nachweis der Geruchsarmut nach der genannten Norm in die Vergabegrundlage des Blauen Engels aufgenommen. Unternehmen, deren Produkte die Kriterien erfüllen, können ab sofort einen Antrag auf Kennzeichnung mit dem Umweltzeichen stellen.