Anlagensicherheit: Neue Leitfäden zu Löschwasser

wassergefülltes, quadratisches Betonbecken vor einer Industrieanlagezum Vergrößern anklicken
Rückhaltebecken können verhindern, dass kontaminiertes Löschwasser in die Umwelt gelangt.
Quelle: Walter Reinhard

Brennt es in Industrieanlagen, muss genügend Löschwasser zur Verfügung stehen. Enthält die Anlage Stoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können, muss während des Löscheinsatzes verhindert werden, dass abfließendes, kontaminiertes Löschwasser in Gewässer, Boden und Grundwasser gelangt. Zwei neue Leitfäden unter der UNECE-„Industrieunfall“-Konvention geben Empfehlungen.

Die beiden Leitfäden zum Management und zur Rückhaltung von Löschwasser wurden unter Federführung des ⁠UBA⁠ durch eine internationale Expertengruppe erarbeitet und im Dezember 2018 von den Vertragsstaaten der ⁠UNECE⁠-„Industrieunfall“-Konvention auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz verabschiedet.

Empfehlungen für die Dimensionierung und das Management von Löschwasser-Rückhaltebecken sollen gewährleisten, dass jederzeit ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht. Denn obwohl allgemein akzeptiert ist, dass solche Rückhaltebecken eine vorrangige Maßnahme sind, um Störfälle in Industrieanlagen zu verhindern, existierten bisher nicht einmal innerhalb der EU-Länder Regelungen hierzu.

Des Weiteren enthalten die Leitfäden Empfehlungen, wie während eines Löscheinsatzes verhindert werden kann, dass mit dem abfließenden Löschwasser gefährliche Stoffe in Gewässer, Boden und Grundwasser gelangen. Wird das umliegende Gelände beispielsweise gleich so angelegt, dass das Löschwasser in Rückhaltebecken fließt, kann das kontaminierte Wasser später abgepumpt und in Kläranlagen gereinigt werden.

Hintergrund für die Erarbeitung der Leitfäden ist der „Sandoz“-Unfall aus dem Jahr 1986. Beim damaligen Brand in einer Chemiefabrik gelangten mit dem Löschwasser große Mengen giftiger Chemikalien in den Rhein. Es kam zu einem verheerenden Fischsterben, auf einer Länge von 700 Kilometern wurde das komplette aquatische ⁠Ökosystem⁠ zerstört.

Mit den neuen Leitfäden liegt nun erstmals ein internationales Regularium zur Verhinderung vergleichbarer Unfälle vor. Allerdings handelt es sich nur um Empfehlungen für die UNECE-Länder, die zuständigen Behörden und Anlagenbetreiber. Eine rechtsverbindliche Umsetzung in den einzelnen Ländern steht noch aus.

 

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