Aktualisierte Kälte-Klima-Richtlinie in Kraft getreten

Kühltheke mit Getränken und Obstsalatenzum Vergrößern anklicken
Kälte- und Klimaanlagen sollten energieeffizient und mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.
Quelle: Sally / Fotolia.com

Die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie des Bundesumweltministeriums ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Gefördert werden neue stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen, die sehr energieeffizient und ausschließlich mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden und dadurch besonders klimafreundlich sind.

Mit der Novellierung entfallen die bisherigen Differenzierungen bei den Kältemitteln. Für viele Anwendungen sind die Leistungsgrenzen der förderfähigen Anlagen nach oben und unten ausgeweitet worden. Dadurch können jetzt zum Beispiel auch für kleine Kälteanlagen ab einem Kilowatt Kälteleistung in Tankstellen, Bäckereien oder Metzgereien Anträge gestellt werden.

In die Förderung neu aufgenommen wurden Wärmepumpen, die ⁠Prozesswärme⁠ nutzen. Förderfähig sind auch Wärmerückgewinnung, freie Kühlung und die Einbindung einer Anlage zur Nutzung regenerativer Energien.

Antragsberechtigt für stationäre Anlagen sind neben Unternehmen unter anderem auch gemeinnützige Organisationen, kirchliche Einrichtungen, Kommunen, Schulen und Krankenhäuser. Bei Fahrzeug-Klimaanlagen sind Eigentümer oder Betreiber der Fahrzeuge antragsberechtigt.

Der Hintergrund ist, dass in der Kälte- und Klimatechnik durch Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs und Vermeidung halogenhaltiger Kältemittel das ⁠Klima⁠ deutlich weniger belastet wird und damit ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet werden kann.

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 Fördermittel  Kälteanlage  Klimaanlage  Kältemittel  natürliche Kältemittel  Energieeffizenz