Einstufung von Abfällen

Glascontainer enthält weiße Glasflaschen, aber auch Plastikmüllzum Vergrößern anklicken
Manchmal ist im Glascontainer auch Plastikmüll
Quelle: Bernd Kreuscher / UBA

Systeme für die Abfalleinstufung sind nach unterschiedlichen Prinzipien entwickelt und ausgestaltet worden. Dabei kann die Einstufung grundsätzlich stoffbezogen oder herkunftsbezogen erfolgen.

Nationale und internationale Einstufung von Abfällen

National und international, beispielsweise im Rahmen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung, werden unterschiedliche Listensysteme für die Einstufung von Abfällen angewendet. Dies sind zum Beispiel das Europäische Abfallverzeichnis und die Grüne und Gelbe Abfallliste der europäischen Verbringungsverordnung. Die Einstufung von Abfällen erfolgt unabhängig vom vorgesehenen Entsorgungsweg.

Einstufung gemäß Europäischem Abfallverzeichnis

Das Europäische Abfallverzeichnis ist maßgebend für die Abfallbezeichnungen in der Europäischen Union. Es stuft die Abfälle überwiegend nach ihrer Herkunftsbranche ein. In Deutschland wurde es mit der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in nationales Recht überführt. Unter der Abfalleinstufung ist die Zuordnung eines Abfalls zu einer Abfallart mit einer Abfallschlüsselnummer zu verstehen. Ziel der Abfalleinstufung ist die europaweit einheitliche Abfallbezeichnung. Außerdem bestimmt sie die Gefährlichkeit, aus denen sich Register- und Nachweispflichten für alle an der Entsorgung Beteiligten ergeben.

Das europäische Abfallverzeichnis unterscheidet gefährliche und nicht gefährliche Abfallarten. Die gefährlichen Abfallarten sind durch ein Sternchen an der Abfallschlüsselnummer gekennzeichnet (beispielsweise 160601* für Bleibatterien). Abfallarten, die sowohl als gefährlicher als auch als nicht gefährlicher Abfall anfallen können, werden im Europäischen Abfallverzeichnis doppelt geführt. Sie unterscheiden sich auch durch unterschiedliche Abfallschlüsselnummern: zum Beispiel 170410* Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten, oder 170411 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 170410 fallen. Diese Eintragspaare werden auch als „Spiegeleinträge“ bezeichnet.

Bei der Einstufung von Abfällen sind alle abfallspezifischen Informationen heranzuziehen (beispielsweise die Analytik relevanter Inhaltsstoffe). Nur so kann geprüft werden, ob eine gefahrenrelevante Eigenschaft vorliegt.

Einstufung bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung in die Grüne und Gelbe Abfallliste

Bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung wird seit Inkrafttreten der europäischen Abfallverbringungsverordnung im Jahre 1994 ein überwiegend stoffbezogenes Abfalleinstufungssystem angewendet. Das frühere System der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (⁠OECD⁠) ordnete dreistufig in die sogenannte Grüne, Gelbe und Rote Abfallliste ein. Es wurde mit der 2007 in Kraft getretenen Novelle des europäischen Abfallverbringungsrechts, der europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA), auf ein Zwei-Listen-System (Grüne und Gelbe Liste) umgestellt. Die in den Rechtstexten nur über Verweise verfügbaren Abfalllisten wurden vom UBA in einer konsolidierten Version zusammengestellt.

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Schlagworte:
 Europäisches Abfallverzeichnis  Abfallverzeichnis-Verordnung  Abfallschlüssel