Dieser Abschnitt beantwortet allgemeine Fragen zum Inkrafttreten und zur Gültigkeit von Rechtsvorschriften zu fluorierten Treibhausgasen sowie Fragen grundsätzlichen Charakters. Sofern nicht anders vermerkt, handelt es sich um Auslegungen des Umweltbundesamtes. Auslegungen des Umweltbundesamtes sind für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht verbindlich. Für den Vollzug der Verordnungen sind die Bun… weiterlesen