Seit Juli 2013 gilt in der EU eine neue Verordnung, die harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten festlegt. Die Zielsetzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-BauPVO) ist dieselbe wie schon in der Richtlinie 89/106/EWG, die sie ersetzt: den freien Verkehr mit Bauprodukten auf dem Binnenmarkt und ihre uneingeschränkte Verwendung - ohne Kerben in Schutzniveaus - zu fördern. weiterlesen