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Anlagensicherheit

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Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen

Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2021 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen. weiterlesen

News zum Thema Wirtschaft | Konsum

Störfall-Anlagen gegen Cyberangriffe schützen

Server mit Kabeln

Bei der Störfallvorsorge für Anlagen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, ist Cyber-Sicherheit elementar, um Eingriffe durch Unbefugte zu verhindern. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Umweltbundesamt haben in einer gemeinsamen Studie untersucht, inwiefern Cyber-Sicherheit bereits in Regelwerken berücksichtigt ist, und haben Handlungsempfehlungen formuliert. weiterlesen

Wirtschaft | Konsum

IT-Sicherheit bei Anlagen

Der Grad der Digitalisierung von Prozessen und Anlagen ist in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten enorm angestiegen und entwickelt sich weiter in Richtung einer durchgängigen Digitalisierung im Sinne einer Industrie 4.0, der digitalen Transformation der industriellen Produktion. Das UBA hat in einer Studie die hieraus resultierenden Herausforderungen und Lösungswege untersuchen lassen. weiterlesen

News zum Thema Gesundheit

Legionellennachweis in Verdunstungskühlanlagen: neue Erkenntnisse

Menschen entnehmen Proben von einem Kühlturm.

Um das Gefahrenpotenzial von Legionellen aus Verdunstungskühlanlagen besser prüfen zu können, wurde eine Substanzenmischung entwickelt, die bei der Probenahme von Kühlwasser Verfälschungen durch Biozide verhindert. Zudem wurden Verfahren zur Messung legionellenhaltiger Aerosole in der abgegebenen Luft und zur Prüfung der Effizienz von Tropfenabscheidern im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitet. weiterlesen

Wirtschaft | Konsum

Meldeweg und Meldepflichten

Ein Ereignis wird vom Betreiber an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet, weiter an das Umweltministeriums des Landes, weiter an das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt und schließlich an weitere, wie die Arbeitsschutzbehörden der Länder

Nach Paragraf 19 der Störfall-Verordnung müssen Betreiber von Betriebsbereichen nach Paragraf 3 Absatz 5a BImSchG Störfälle und bestimmte Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs der zuständigen Behörde mitteilen. Von den Behörden der Länder werden diese Mitteilungen und ihre Analysen der Störfälle an das Bundesumweltministerium und an die an die ZEMA weitergeleitet. weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt