
Die offenen Layout-Daten liegen in zwei Versionen vor: mit editierbarer Schrift und mit in Pfade gewandelter Schrift.

Die Version mit editierbarer Schrift benötigt die Schriften-Fonts der UBA-Hausschrift. Schriften müssen immer vom Nutzer selbst erworben werden, sie dürfen aus lizenzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden. Näheres zur Nutzung der UBA-Hausschrift siehe unten "Ergänzender Hinweis".

Damit die Layouts aber genutzt werden können, wenn es keine textlichen Anpassungen gibt, liegen die Layout-Daten auch mit zu Pfaden gewandelter Schrift vor. Hier wird kein Schriftfont benötigt, die im Layout gesetzten Texte sind quasi als Bildbestandteil integriert.



Ergänzender Hinweis zu den UBA-Schriften:

Da Lizenznehmender immer derjenige ist, der die Schrift auf seinem Rechner hat, müssen die Schriften immer durch die Auftragnehmenden selbst erworben werden.

Der Schriftenanbietende hat, seit das UBA die Meta als Hausschrift festgelegt hat, einige Anpassungen an den Schriften/Schriftdaten vorgenommen (Zeichenerweiterungen, Änderung Dateiformate etc.). Deshalb ist das Schriftenpaket des UBA in der Form nicht mehr erhältlich, sondern nur einer aktualisierten Variante. 

Folgende Schriftschnitte sind die aktuellen Varianten zu den vom UBA verwendeten Schriften: https://www.fontshop.com/quote/164641-4442684

Damit die UBA-Vorlagen weiterhin von Auftragnehmenden verwendet werden können, wurde mit dem Schriftanbieter folgendes vereinbart:
• Auftragnehmende erwerben die Lizenz für das aktuelle Schriftenpaket unter oben genannten Link (und können diese auch verwenden).
• Sie reichen beim UBA (Pressestelle, Susanne Kambor oder Vertretung) die Kopie der Rechnung ein.
• Sie bekommen dann den älteren UBA-Schriftsatz zur Verfügung gestellt (also ein Downgrade der Schrift). Damit können die UBA-Vorlagen ganz normal genutzt werden.
