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Wohin mit kaputten Lampen?

Herkömmliche Glühlampen (wie auch Halogen-Glühlampen) gehören in den Restmüll, da sie nicht in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) fallen.

Gasentladungslampen und LED-Lampen sind Elektrogeräte und fallen in den Anwendungsbereich des ElektroG.

Alte, ausgediente Elektrogeräte (wie auch Alt-Lampen) sind separat zu entsorgen und keinesfalls im Hausmüll, Restmüll, Verpackungsmüll bzw. in der gelben Tonne / gelber Sack oder Glascontainer, da sie zum Teil Schadstoffe und wertvolle Rohstoffe enthalten. Gasentladungslampen enthalten Quecksilber.

Kostenfrei zurückgegeben werden können Gasentladungslampen und LED-Lampen aus privaten Haushalten bei den kommunalen Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wie zum Beispiel dem Wertstoffhof oder oftmals auch beim Schadstoffmobil.

Auch viele größere Elektrofachmärkte sowie Lebensmittelhändler (z.B. Supermärkte, Lebensmitteldiscounter, Drogerien) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, sind zur kostenlosen Rücknahme von Alt-Lampen verpflichtet. Auch große Baumärkte nehmen oftmals alte Lampen zurück. Fragen Sie am besten im jeweiligen Geschäft nach.

Für Gasentladungslampen und LED-Lampen haben einige Hersteller zudem ein bundesweites Rücknahmesystem gegründet: die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH. Über dieses System können Alt-Lampen an mehr als 9.000 Sammel- und Rücknahmestellen in den Kommunen, im Handel und im Elektro-Handwerk abgegeben werden.

Beispiele für Gasentladungslampen: stabförmige Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen mit und ohne integriertem Vorschaltgerät (umgangssprachlich auch als „Energiesparlampen“ bezeichnet), U- und ringförmige Leuchtstofflampen, weitere Metalldampflampen

Beispiele für LED-Lampen: stabförmige LED-Lampen und kompakte LED-Lampen, z.B. in der Form von Glühlampen, Halogen-Glühlampen oder Kompaktleuchtstofflampen („Energiesparlampen“) nachempfunden; im Handel findet man oft auch die Bezeichnung „Retrofit“

Übrigens, obwohl Gasentladungslampen und LED-Lampen zusammen gesammelt werden, enthalten LED-Lampen kein Quecksilber. Hintergrund der gemeinsamen Sammlung ist die vorsorgliche Vermeidung von möglichen schädlichen Umweltauswirkungen durch versehentliche Quecksilberquerkontaminationen, da bei manchen Lampentypen nicht eindeutig zu unterscheiden ist, ob es sich um eine quecksilberhaltige Gasentladungslampe oder eine quecksilberfreie LED-Lampe handelt.

Weitere Informationen zur korrekten Entsorgung von Elektroaltgeräten:

UBA-Verbrauchertipp-Meldung: Wohin mit dem Elektroschrott?

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 Licht  Altlampenentsorgung  Energiesparlampen  LED-Lampe  Glühlampen  Gasentladungslampen  Elektroschrott  ElektroG  Elektroaltgeräte

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