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Wie werden die Stickstoffoxidemissionen begrenzt?

Stickstoffdioxid (NO2) gilt als Leitsubstanz für Stickstoffoxide mit der stärksten Wirkung auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Vegetation. Da Stickstoffmonoxid (NO) in der Luft auch zu Stickstoffdioxid (NO2) umgewandelt wird, muss der NOX-Ausstoß in Summe begrenzt werden.

Dazu gibt es NOX-Emissionsgrenzwerte (als Summe von NO + NO2) für zahlreiche Einzelquellen, beispielsweise für stationäre Feuerungsanlagen und mobile Quellen wie Fahrzeuge. Hier einige Beispiele:

  • Die im Jahre 2010 novellierte Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. Bundes-Immissionsschutzverordnung [1. BImSchV]) begrenzt u. a. die NOX-Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen.
  • Die NOX-Emissionen von großen Kraftwerken werden durch die Verordnung für Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung [13. BImSchV]) begrenzt. Die 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung gilt für Großfeuerungsanlagen, in denen Abfälle verbrannt oder mitverbrannt werden.
  • Für mittelgroße Anlagen gilt seit Mitte 2019 die 44. Bundes-Immissionsschutz-verordnung, die u. a. auch die NOX-Emissionen von bestehenden und neuen Anlagen regelt. Für Anlagen, die von der 44. ⁠BImSchV⁠ ausgenommen sind, gelten in der Regel die Vorgaben der Technischen Anleitung Luft (TA Luft, 1. Allgemeine VwV).
  • Zu den Emissionsbegrenzungen für Kfz siehe https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsstandards/pkw-leichte-nutzfahrzeuge#europaische-abgas-gesetzgebung

Zusätzlich werden auch die jährlichen NOX-Gesamtemissionen Deutschlands durch die europäische ⁠NEC-Richtlinie⁠ aus 2001 und deren Novellierung 2016 (engl.: NEC – „national emission ceilings“) seit 2010 begrenzt und sind zukünftig weiter zu reduzieren. Die ab 2020 geltenden Reduktionsverpflichtungen können u. a. durch den Kohleausstieg, die fortschreitende Reduzierung von Fahrzeugemissionen und die kommende Wirkung der 44. BImSchV voraussichtlich eingehalten werden. Dies gilt aber nur, wenn alle Maßnahmen wie vorgesehen umgesetzt werden (vgl. nationales Luftreinhalteprogramm der Bundesrepublik Deutschland 2019).

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Schlagworte:
 Stickstoffoxide

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