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Wie sind E-Scooter und ihre Akkus richtig zu entsorgen?

E-Scooter fallen als Elektrogeräte grundsätzlich in den Anwendungsbereich des „Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG), welches Hersteller schon vor dem Inverkehrbringen dazu verpflichtet, die E-Scooter bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) zu registrieren. Dadurch wird u.a. die Finanzierung der späteren Entsorgung der Elektroaltgeräte sichergestellt.

Weitere Informationen:

Entsorgung der E-Scooter

Nach dem ElektroG haben Besitzer von Elektroaltgeräten diese einer getrennten Erfassung zuzuführen und dürfen sie nicht über den Hausmüll entsorgen. Altgeräte aus privaten Haushalten können kostenlos an den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) abgegeben werden. Einige Kommunen bieten auch eine kostenlose sperrmüllbegleitende Altgeräteabholung an. Auch bei großen Händlern, etwa Elektromärkten, können alte E-Scooter – mindestens beim Neukauf eines Gerätes der gleichen Geräteart – kostenlos zurückgegeben werden.

Bei Verleihern von E-Scootern sind grundsätzlich die Hersteller verpflichtet, zumutbare Möglichkeiten zur Rücknahme zu schaffen und diese im Anschluss ordnungsgemäß zu entsorgen. 

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten den Akku vor der Entsorgung des E-Scooters herausnehmen, wenn er einfach zu entnehmen ist, und ihn in die Altbatteriesammlung geben (siehe unten). Denn vor allem lithiumhaltige Batterien, die noch im Gerät sind oder beispielsweise falsch im Restmüll oder auf dem Schrottplatz entsorgt wurden, können sich verstärkt am Ende ihrer Lebensdauer aufgrund von Defekten entzünden und einen Brand auslösen.

Das ⁠UBA⁠ warnt davor, ausgediente E-Scooter an gewerbliche Sammler abzugeben (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben). Diese sind nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht unter anderem die Gefahr, dass die Altgeräte am Lebensdauerende nicht umweltgerecht entsorgt werden.

Entsorgung der Akkus aus E-Scootern

Ausgediente Akkus von E-Scootern werden kostenfrei und unabhängig von Marke und Bauform von den Vertreibern (Händlern) zurückgenommen, die Industriebatterien in ihrem Sortiment führen. Beispielsweise kann das der Händler von E-Scootern oder E-Bikes/ Pedelecs sein, sofern er Ersatz-Akkus für die Roller bzw. E-Bikes/ Pedelecs vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen nehmen Industriebatterien kostenfrei zurück. Sofern der komplette E-Scooter entsorgt werden soll (siehe oben), sollte der Akku – soweit möglich – vorher entnommen werden, um ihn separat erfassen zu können.

Wenn die E-Scooter ordnungsgemäß zur Entsorgung abgegeben werden, werden sie umweltgerecht in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen behandelt. Dabei werden unter anderem die noch enthaltenen Akkus entnommen. Speziell im Bereich des Recyclings von lithiumhaltigen Altbatterien sind in Deutschland aktuell sechs Unternehmen tätig. 

Unten finden Sie weitere Fragen und Antworten des Umweltbundesamtes zu E-Scootern.

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 E-Scooter

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