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Wie lang ist die Lebensdauer der E-Scooter?

Bisher liegen dem ⁠UBA⁠ keine gesicherten Erkenntnisse zur Haltbarkeit und Lebensdauer / Nutzungsdauer von E-Scootern vor. 

Da die größten Umweltbelastungen von E-Scootern durch deren Produktion verursacht werden, ist die Lebensdauer der Roller ein wichtiger Aspekt zur Gesamtbewertung ihrer Umweltfreundlichkeit.

Erste unbestätigte Zahlen aus Kentucky, Louisville (USA) deuten bei Verleihern von E-Scootern auf eine relativ kurze Nutzungsdauer von 28 bis 32 Tagen hin. Andere Quellen gehen von drei Monaten aus, obwohl manche Verleiher für neue Modelle inzwischen auch schon eine Lebensdauer von über 12 Monaten angeben. Die Lebensdauer der E-Scooter bei der Nutzung in Haushalten werden sich durch geringere Abnutzungserscheinungen von denen im Verleih unterscheiden. Ferner gelten auch für E-Scooter die üblichen gesetzlichen Gewährleistungspflichten: So können, im Fall von Mängeln, die Käuferinnen und Käufer von Elektro-Geräten grundsätzlich zwei Jahre nach Erhalt des Produkts die Ersatzlieferung oder Reparatur verlangen.

Sollten die Geschäftsmodelle der Verleiher von E-Scootern tatsächlich auf Lebensdauern von nur ein bis drei Monaten basieren, wäre dies äußerst bedenklich. Die Fahrzeuge sollten so lange wie möglich benutzbar sein. Eine hohe Qualität, Robustheit, Reparaturfähigkeit, ein herausnehmbarer und damit austauschbarer Akku sind dabei entscheidend.

Die Lebensdauer des Akkus (und somit auch des E-Scooters) kann von den Nutzenden als auch den Besitzern / Verleihern der E-Scooter bereits durch einfache Maßnahmen bedeutend verlängert werden. Zum Beispiel:

  • Temperatur: Vermeiden Sie – sofern möglich – das Abstellen oder das Lagern des E-Scooters überall dort, wo außerordentlich hohe (über 50 °C) und niedrige Umgebungstemperaturen (unter −10 °C) zu erwarten sind. Temperaturen in diesen Bereichen können die Akkukapazität irreversibel verringern. So sollten E-Scooter beispielsweise besser in schattigen Bereichen als in der prallen Sonne geparkt werden.
  • Ladeverhalten: Vollständige Aufladungen und Tiefentladungen sind mit Blick auf eine lange Lebensdauer möglichst zu vermeiden.
  • Lagerungsbedingungen: Während einer „Überwinterung“ des Akkus sollte dieser bei Zimmertemperatur gelagert und spätestens nach sechs Monaten wieder geladen werden. Optimal ist ein Ladezustand von 30 - 40 % während der Lagerung.
  • Umgangsbedingungen: Vermeiden Sie Beschädigungen des Akkus, beispielsweise durch Stöße oder unsachgemäßes Abstellen / „hinschmeißen“ des E-Scooters. Insbesondere durch mechanische Beschädigungen kann ein Kurzschluss im Akku entstehen, der nicht selten zu einem (teils nur schwer zu löschenden) Brand führen kann. 

Weitere Informationen:

Unten finden Sie weitere Fragen und Antworten des Umweltbundesamtes zu E-Scootern.

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Schlagworte:
 E-Scooter

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