- 510 Inhalt(e) -
Archiv
-
Chemikalien -
-
Wer kann den öffentlichen Teil des BattG-Melderegisters einsehen?
-
Wie sind die Berichtspflichten der Vertreiber und/ oder Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien?
-
Werden für die Nutzung des BattG-Melderegisters Gebühren erhoben (Anzeigen und Mitteilungen gemäß § 4 Absatz 1 BattG, Einsicht in das Register, etc.)?
-
Welche „Marke“ ist anzugeben, wenn der Hersteller Batterien in Verkehr bringt, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind?
-
Welche Daten sind im BattG-Melderegister öffentlich einsehbar?


