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Welche Hochdruck-Quecksilberdampflampen sind von der Verordnung betroffen?

Betroffen sind von dieser Verordnung Hochdruck-Quecksilberdampflampen, die einen Sockel vom Typ E37, E40 oder PGZ12 haben. Die Verordnung umfaßt eine Reihe von Ausnahmen, die für die in der Straßenbeleuchtung eingesetzten Hochdruck-Quecksilberdampflampen im Normalfall aber nicht zutreffen dürften.

Zu den Ausnahmen finden Sie näheres in der Verordnung (der Text der Verordnung – ergänzt um ein Inhaltsverzeichnis – kann hier heruntergeladen werden) und in der ⁠UBA⁠-Schrift „Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”.

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Schlagworte:
 Licht

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