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Welche gesetzlichen Regelungen sind neben der EG-DetergV und dem WRMG bei dem Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln zu beachten?

Für das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln ist neben der EG-DetergV und dem WRMG

  • die Chemikalienverbotsverordnung und
  • die Gefahrstoffverordnung

zu beachten. Weist das Produkt biozide Wirkungen auf, muss zusätzlich das Biozidgesetz (Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG) beachtet werden Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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Schlagworte:
 Wasch- und Reinigungsmittel

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