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Was schreiben die Abgasnormen der EU für Kfz vor? Wo finde ich sie?

Antwort: Seit Anfang der EG-Abgasgesetzgebung erlaubt die EU bei Dieselfahrzeugen – auch bei Pkw – wesentlich höhere NOx-Emissionen als bei Ottomotoren. Die Angleichung der Diesel-Grenzwerte an die der Ottomotor-Fahrzeuge ist daher eine langjährige Forderung des Umweltbundesamtes, die selbst 2014 mit der Abgasstufe Euro-6 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nicht ganz erfüllt sein wird.

Die derzeit und künftig gültigen Abgasstufen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Stufe 5 und 6) sind in der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 veröffentlicht. Die NOx-Grenzwerte sind in mg/km – Milligramm Schadstoff pro Kilometer Fahrstrecke – angegeben. In der rechtskräftigen Stufe 5 betragen sie 60 mg/km für Ottomotor- sowie 180 mg/km für Dieselmotor-Fahrzeuge. In der Stufe 6 (ab 2014) belaufen sie auf 60 mg/km bzw. 80 mg/km (siehe Anhang I Tab. 1 und 2). Eine Übersicht über die Grenzwertstufen finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes.

Bei schweren Nutzfahrzeugen und Bussen sind die Grenzwerte nicht auf die Fahrstrecke, sondern auf die Kilowattstunde verrichteter Arbeit bezogen (mg/kWh), weshalb sie mit den Grenzwerten für Pkw nicht direkt vergleichbar sind. Für sie gilt künftig (ab 2014) die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 mit dem Grenzwert von 400 mg NOx/kWh Arbeit. Die Grenzwerte der Euro-III- bis -V-Stufe wurden mit der Richtlinie 1999/96/EG am 16.2.2000 bekannt gemacht (nicht mehr rechtskräftig; Seite 22). Die Revision der vorgenannten Richtlinie [2005/55/EG vom 28. September 2005] bestätigte jedoch die NOx-Grenzwerte der Vorgängernovelle (s. Seite 21 der Richtlinie).

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Schlagworte:
 Stickstoffoxide

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