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Ab wann ist die Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte verpflichtend?

Die Verordnung (EU) Nr. 811/2013 gibt vor, dass Heizgeräte für Zentralheizungen, die ab dem 26.9.2015 in Verkehr gebracht werden, die Kennzeichnung mit den Energieeffizienzklassen A++ bis G erhalten müssen. Ab dem 26.9.2019 kommt eine zusätzliche Energieeffizienzklasse A+++ hinzu, und die Klassen E bis G fallen weg. So genannte Verbundanlagen, bestehend aus einem Heizgerät und weiteren Bauteilen, erhalten von Anfang an die Energieeffizienzklassen A+++ bis G.

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Schlagworte:
 Heizgerät

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