Senkung der Vorsorge-Maßnahmenwerte für PFOA/PFOS im Trinkwasser

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Trinkwasser kann in Deutschland bedenkenlos getrunken werden.
Quelle: Andre Bonn / Fotolia

Der Gehalt an per- und polyfluorierten Substanzen (PFC, PFAS), insbesondere Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS), im Trinkwasser ist seit einigen Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen. Aus toxikologischer Sicht sind diese Stoffe wegen ihrer Vielzahl von rund 4700 verschiedenen Substanzen und ihrer schlechten Abbaubarkeit problematisch.

Zu den beiden Leitsubstanzen ⁠PFOA⁠/⁠PFOS⁠ wurden in den letzten Jahren viele neue Studien zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen und den Verbleib in der Umwelt veröffentlicht. Dadurch ist es kaum möglich, den jeweils aktuellsten Stand der Wissenschaft in toxikologisch begründete Leitwerte umzusetzen.

Derzeit findet auf mehreren Ebenen eine gesundheitsbezogene Neubewertung von ⁠PFC⁠ im Allgemeinen und ⁠PFOA⁠/⁠PFOS⁠ im Besonderen statt. In Deutschland hat beispielsweise die Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung neuer Leitwerte eingesetzt. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA überarbeitet zurzeit ihre Bewertung von PFOA/PFOS aus dem Jahr 2018, hierbei wird dann auch die Toxizität von Mischungen verschiedener PFC berücksichtigt. Die derzeit gültige Empfehlung der EFSA kann unter diesem Link eingesehen werden. Voraussichtlich werden perfluorierte Substanzen auch Eingang in die neue EU-Trinkwasserrichtlinie finden. Dabei ist eine (vermutlich deutliche) Absenkung der Trinkwassergrenzwerte für PFOA und PFOS sowie weitere PFC zu erwarten. Das ⁠UBA⁠ empfiehlt daher aus Vorsorgegründen bis zur Festlegung auf neue Werte besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen gesondert zu betrachten. Diese Gruppen umfassen Schwangere, stillende Mütter, Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem Alter von 24 Monaten; die Stellungnahme vom 18. Dezember 2019 finden Sie hier.

Das Umweltbundesamt hat am 26.08.2020 nach Anhörung der Trinkwasserkommission (TWK) eine Empfehlung zum Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (⁠PFAS⁠) im Trinkwasser veröffentlicht. Das Dokument kann unter diesem Link eingesehen werden.

Bei der Regulation von unerwünschten Substanzen in Trinkwasser muss zwischen Leitwert und Maßnahmenhöchstwert unterschieden werden. Leitwerte sind so definiert, dass bei ihrer Einhaltung lebenslang keine gesundheitliche Besorgnis durch Aufnahme der betroffenen Substanz mit dem Trinkwasser gegeben ist. Für alle Stoffe, die mit einem Grenzwert in der Trinkwasserverordnung belegt sind, liegen auch gesundheitlich lebenslang duldbare Trinkwasserleitwerte auf toxikologisch ausreichend bis gut bewertbarer Datenbasis vor. Die Überschreitung eines Leitwertes bedeutet somit nicht automatisch eine gesundheitliche Besorgnis. Diese ist zum einen von der Dauer der Überschreitung, zum anderen von ihrer Höhe abhängig. Um unnötige Sperren der leitungsgebundenen Wasserversorgung zu vermeiden, hat das Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Bundesländern so genannte Maßnahmenhöchstwerte festgelegt. Diese ermöglichen für einen begrenzten Zeitraum eine Überschreitung des Leitwertes. Im Gegensatz zum Leitwert gibt es bei den meisten Maßnahmenhöchstwerten eine Unterscheidung zwischen Säuglingen und Kleinkindern einerseits und Erwachsenen anderseits.
Das Umweltbundesamt bietet ausführlichere Informationen über "Grenzwerte, Leitwerte, Orientierungswerte, Maßnahmenwerte".

Im Gegensatz zu einem Leitwert und den Maßnahmenhöchstwerten für in der Trinkwasserverordnung geregelte Stoffe basiert der für PFOA/PFOS festgelegte vorübergehende Maßnahmenwert nicht auf toxikologischen Daten, sondern auf dem Vorsorgegedanken der Trinkwasserverordnung. Er entspricht dem Sonderfall des Vorsorge-Maßnahmenwertes, bei welchem im Falle seiner Überschreitung Sofortmaßnahmen erfolgen sollen. Daher hat dieser Maßnahmenwert auch nur bis zur Ableitung eines neuen Leitwertes Bestand.

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