RO-R-1: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft

Das Bild zeigt eine hügelige Landschaft mit Wiesen, Hecken, Baumgruppen und Waldflächen im herbstlichen Licht. zum Vergrößern anklicken
Vorrang-/Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft leisten Beitrag zum großräumigen Biotopverbund
Quelle: ExQuisine / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Inhaltsverzeichnis

 

RO-R-1: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft

Im Jahr 2017 waren in Deutschland ca. 122.000 Quadratkilometer – etwa ein Drittel der Landfläche der Bundesrepublik – als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft ausgewiesen. Landes- und Regionalplanung unterstützen mit dieser Maßnahme den ⁠Biotopverbund⁠ und helfen so Tier- und Pflanzenarten, ihr jeweiliges Verbreitungsgebiet an die sich ändernden klimatischen Bedingungen anzupassen.

Eine Linie stellt die Fläche der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft als indexierte Werte dar.
RO-R-1: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft

Eine Linie stellt die Fläche der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft als indexierte Werte dar. Das Jahr 2009 ist auf 100 gesetzt. Es gibt bis 2017 keinen Trend. Zusätzlich sind in einer Stapelsäule die Flächen der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft in Quadratkilometern in drei Kategorien abgebildet: Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft ohne Überschneidung (mit signifikant fallendem Trend), Vorranggebiete Natur und Landschaft ohne Überschneidung (mit signifikant steigendem Trend) sowie Überschneidungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten (mit signifikant fallendem Trend). Flächenmäßig dominieren die Vorbehaltsgebiete deutlich.

Quelle: Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (ROPLAMO - Raumordnungsplan-Monitor)
 

Raum für Entwicklung sichern – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft

Der ⁠Klimawandel⁠ wird die ökologischen Bedingungen für Tier- und Pflanzenarten auf großer Fläche verändern. Höhere Temperaturen und ein sich änderndes Niederschlagsgeschehen sowie Extremereignisse wirken sich auf verschiedene Bestandteile von Ökosystemen aus und beeinflussen z. B. den Nährstoffhaushalt, die Lebensraumstrukturen oder das verfügbare Nahrungsangebot. Letztlich bedeutet das: Die Grenzen von Lebensräumen von Tier- und Pflanzenarten verschieben sich.

Unter diesen Umständen ist für ⁠Fauna⁠ und ⁠Flora⁠, insbesondere für spezialisierte Arten mit spezifischen Standort- und Habitatansprüchen, ein funktionierender ⁠Biotopverbund⁠ überlebensnotwendig. In einem zusammenhängenden Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume ist es den Arten möglich, sich neue, klimatisch geeignetere Lebensräume mit einer ausreichenden Größe und Ausstattung zu erschließen. Nur so ist auch der für den Fortbestand der Arten notwendige Austausch zwischen verschiedenen Populationen und Vorkommen gewährleistet.

Mit der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft kann die ⁠Raumordnung⁠ einen Beitrag dazu leisten, ein ökologisches Verbundsystem aufzubauen. Sie kann dadurch Flächen sichern bzw. mit Nutzungsbeschränkungen belegen, die für die Anpassung von Tier- und Pflanzenarten an die klimatisch bedingten Veränderungen von Bedeutung sind. Im Jahr 2017 war das auf etwas mehr als einem Drittel der Fläche der Bundesrepublik Deutschland der Fall: Insgesamt ca. 122.000 Quadratkilometer waren in diesem Jahr als Vorrang- und bzw. oder Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Es ist zu berücksichtigen, dass in der Auswertung verschiedene, teils heterogene Ausweisungen in den Ländern zusammengefasst sind, z. B. Raumordnungsgebiete für den Schutz der Natur, den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung sowie Gebiete für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems. Aus diesem Grund überlagern sich Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft stellenweise, z. B. wenn Flächen sowohl Vorranggebiet für den Arten- und Biotopschutz als auch Vorbehaltsgebiet für den besonderen Schutz des Landschaftsbilds sind. In der Zeitreihe werden diese Teilflächen nur einmal berücksichtigt.

Die ausgewiesenen Flächen nahmen von 2010 bis 2014 um ca. 6.000 Quadratkilometer ab, es wurden vor allem Ausweisungen von Vorbehaltsgebieten zurückgenommen und nur z. T. durch die Neuausweisung von Vorranggebieten kompensiert. Von 2014 bis 2017 nahm die ausgewiesene Fläche aufgrund der Ausweisung von Vorranggebieten wieder um 3.200 Quadratkilometer zu.

Nahezu alle Planungsregionen machen von der Möglichkeit Gebrauch, Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft auszuweisen. Die großflächige Nutzung der Ausweisungskategorien zeigt den Stellenwert, den die Planungsregionen dem Schutz von Natur- und Landschaft und damit auch der Schaffung und Erhaltung eines ökologischen Verbundsystems einräumen. Diese Zahlen genügen aber nicht, um beurteilen zu können, ob das ökologische Verbundsystem seine Aufgaben erfüllt und die Landschaft für Tier- und Pflanzenarten tatsächlich durchlässig ist. Eine solche Bewertung müsste vor allem ins Kalkül ziehen, wie die ausgewiesenen Gebiete räumlich verteilt und miteinander vernetzt sind und welche ökologische Qualität sie aufweisen. Zudem sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete nicht die einzigen Flächen, die den ökologischen Verbund sicherstellen sollen. Die Entwicklung und Sicherung des Biotopverbunds ist zunächst eine wesentliche Aufgabe des Naturschutzes, der u. a. mit diesem Zweck Schutzgebiete auf naturschutzrechtlicher Grundlage ausweist und deren Management plant und umsetzt. Diese Flächen sind auch Teil des Biotopverbunds, werden in dieser Auswertung aber nur berücksichtigt, sofern sie durch die Raumordnung gleichzeitig als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet ausgewiesen sind. Auch von Seiten der Raumordnung selbst sind nicht alle Instrumente berücksichtigt, die wie z. B. Regionale Grünzüge bzw. Grünzäsuren einem ökologischen Verbundsystem zugutekommen können. Da diesen Flächen aber auch Aufgaben wie die Erholungsnutzung zugewiesen sein können, die den Zielen des Biotopverbunds zuwiderlaufen, werden sie an dieser Stelle nicht berücksichtigt.

Neben den positiven Wirkungen bieten die ökologischen Verbundsysteme grundsätzlich auch Raum für weniger erfreuliche Entwicklungen. Beispielsweise wird damit gerechnet, dass sich in Folge der Klimaveränderungen unerwünschte Arten oder vom Menschen eingebrachte Arten weiter ausbreiten. Hier wird es auf ein gutes Management der Verbundsysteme ankommen, um den Zielstellungen des Naturschutzes zuwiderlaufende Entwicklungen zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu minimieren.

 

Schnittstellen

BD-R-2: Gebietsschutz

 

Ziele

Beitrag zur Anpassung der Arten an die klimabedingte Verschiebung von Lebensräumen durch die planerische Unterstützung bei der Sicherung der Vorranggebiete des Naturschutzes und eines ökologischen Verbundsystems (⁠DAS⁠, Kap. 3.2.14)

Sicherung eines funktional zusammenhängenden Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume, das Wanderungsbewegungen über Ländergrenzen hinweg ermöglicht (Handlungskonzept ⁠Klimawandel⁠, ⁠MKRO⁠ 2013, Kap. 3.7)

Sicherung von Lebensraumkorridoren und Funktionsräumen für den Austausch der Arten zwischen schutzwürdigen Lebensräumen durch die Raum-, Regional- und ⁠Bauleitplanung⁠; nachrichtliche Übernahme von weiteren Lebensraumkorridoren in Raumordnungspläne (Bundesprogramm Wiedervernetzung, Kap. C.3.1, C.3.2)