Registrierung

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Mann tippt auf einer Computertatstatur
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1. Welche Stoffe müssen registriert werden?
Alle Stoffe, die in Mengen ab 1 Jahrestonne hergestellt und importiert werden. Ist der ⁠Stoff⁠ nicht registriert, bedeutet dies, dass er weder hergestellt noch importiert werden darf. Für Stoffe, die bei In-Kraft-Treten von ⁠REACH⁠ bereits auf dem Europäischen Markt gehandelt werden (so genannte „Phase-In-Stoffe„), erfolgt die Umsetzung schrittweise (siehe hierzu Fristen).

2. Welche Stoffe müssen nicht registriert werden?
Eine große Anzahl der auf dem Markt befindlichen Stoffe fallen nicht unter REACH und sind damit auch von der Registrierung ausgenommen.

Das sind im Einzelnen:
Radioaktive Stoffe, Stoffe, die der Zollkontrolle unterliegen sowie nicht isolierte Zwischenprodukte; Stoffe in Abfällen; Stoffe, soweit sie in Arzneimitteln oder als Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden; Stoffe nach REACH Anhang IV (z. B. Wasser, bestimmte Zucker, natürliche Öle, Fettsäuren); Stoffe nach REACH Anhang V (z.B. gewisse Reaktionsprodukte, Mineralien, Kohle, Rohöl, Erdgas); bereits registrierte reimportierte oder wiedergewonnene Stoffe; Polymere (vorläufig).

Als bereits registriert gelten:
Aktive Substanzen in Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten; Stoffe, die gemäß Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden (Neustoffanmeldung).

Es gelten Sonderregelungen für: produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung für isolierte Zwischenprodukte.

3. Welche Fristen gibt es bei der Registrierung?
Die Registrierungsfristen sind an die Mengen pro Hersteller/Importeur geknüpft.
Das bedeutet konkret:
Die Registrierungsfrist für hochvolumige Stoffe ab 1000 t/a, CMRs ab 1 t/a und umweltgefährliche Stoffe mit Einstufung N, (R50-53) ab 100 t/a endet 3,6 Jahre nach In-Kraft-Treten (d.h. am 1.12.2010).
Für Stoffe ab 100 t/a endet die Registrierungsfrist 6 Jahre nach In-Kraft-Treten (1.6.2013).
Für Stoffe unter 100 t/a endet die Registrierungsfrist 11 Jahre nach In-Kraft-Treten (1.6.2018).



 
  
 
  

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