Im Jahr 2008 hat das Umweltbundesamt in einem Rechtsgutachten die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2004 in deutsches Recht untersuchen lassen. In den Jahren 2012, 2014 und 2017 fanden Aktualisierungen des Rechtsgutachtens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung statt.
Ziel der vorliegenden Überarbeitung und Aktualisierung des Rechtsgutachtens ist es, die im Rahmen der Gesetzesnovelle 2016/2017 durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung sowie die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführten Änderungen zu berücksichtigen. Dabei liegt der Fokus auf den Vorschriften zur umweltfreundlichen Beschaffung. Zudem werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Umweltmanagementmaßnahmen und -systeme (UMS) und insbesondere EMAS in der Vergabe verstärkt verwendet werden können.