Chemikalien
Klassierung von organischen Stoffen nach den Regelungen der Nr. 3.1.7 TA-Luft
Die Anforderungen zur Begrenzung der Emission organischer Luftschadstoffe bei industriellen und sonstigen gewerblichen Anlagen sind im wesentlichen in Nr. 3.1.7 der TA Luft geregelt. Organische Stoffe siknd entsprechend ihrer Wirkung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in drei Klassen eingeteilt. Diesen Klassen sind Grenzwerte zugeordnet, die bei Anlagen,…weiterlesen



