Klima | Energie, Luft

Deutsches Treibhausgasinventar 1990 - 2003

Nationaler Inventarbericht 2005

Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen

Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Emissionsinventare zu Treibhausgasen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Februar 2005 ist die internationale Staatengemeinschaft erstmals verpflichtet, verbindliche Handlungsziele und Umsetzungsinstrumente für den globalen ⁠Klimaschutz⁠ zu realisieren. Hieraus ergeben sich sehr weitreichende Verpflichtungen für die Erstellung, die Berichterstattung und die Überprüfung von Emissionsinventaren. Durch die europäische Umsetzung des Kyoto- Protokolls mit der Verabschiedung der EU Entscheidung 280/2004 sind diese Anforderungen bereits im Frühjahr 2004 für Deutschland rechtsverbindlich geworden.

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Schlagworte:
 Treibhausgasinventar  Datenberichterstattung  Klimarahmenkonvention  Globaler Klimawandel