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Deutsches Treibhausgasinventar 1990 - 2002

Nationaler Inventarbericht 2004

Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen

Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Emissionsinventare zu Treibhausgasen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Mit der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls im Jahr 1997 hat sich die internationale Staatengemeinschaft erstmals auf verbindliche Handlungsziele und Umsetzungsinstrumente für den globalen ⁠Klimaschutz⁠ geeinigt. Hieraus ergeben sich sehr weitreichende Verpflichtungen für die Erstellung, die Berichterstattung und die Überprüfung von Emissionsinventaren. Durch die europäische Umsetzung des Kyoto-Protokolls mit Inkrafttreten der EU Entscheidung 280/2004 sind diese Anforderungen im Frühjahr 2004 für Deutschland rechtsverbindlich geworden.

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 Treibhausgasinventar  Datenberichterstattung  Klimarahmenkonvention  Globaler Klimawandel