Abfall | Ressourcen, Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales
Empfehlungen für die Durchführung der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwischen Deutschland und Polen (Deutschland als Ursprungsstaat eines geplanten Projektes)
Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes vom 7. April 1994 (BGBl. 1998 II, S. 283) (im Folgenden „Umweltschutzabkommen“) verpflichtet beide Staaten, bei geplanten Projekten, die möglicherweise erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen auf die Umwelt im Gebiet des jeweils ande…weiterlesen