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Anforderungen an die Zertifizierung der Erstbehandler nach ElektroG

Teil 1 der Rechtliche und fachliche Grundlagen zum ElektroG


Gemäß § 11 (3) ElektroG sind Betreiber von Erstbehandlungsanlagen verpflichtet, ihre Anlagen jährlich durch einen Sachverständigen zertifizieren zu lassen. Bei der Zertifizierung werden zwei Prüfungsschwerpunkte überprüft und bewertet, die sich in „Technische Eignung der Behandlungsanlage“ und „Erfassung der Primärdaten bis zum Verwerter“ (zum Nachweis verwerteter Mengen an EAG) unterteilen lassen. Diese materiellen Anforderungen sind erst zum 24.03.2006 in Kraft getreten. Es ist davon auszugehen, dass u.a. dieser Sachverhalt bei der Zertifizierung gegenwärtig noch nicht zu einheitlichen Prüfstandards, Prüfinhalten und Prüftiefen führt.

Reihe
Texte | 12/2008
Seitenzahl
116
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Dr. Hans-Bernhard Rhein, Thomas Meyer, Prof. Dr. Bernd Bilitewski
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
206 31 300
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
1414 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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Schlagworte:
 Elektro- und Elektronikgerätegesetz  Wasserwiederverwendung  Aufsichtsbehörde  Industrie-Umweltpolitik