44. Sitzung ATCM und 24. Sitzung CEP
Vom 23. Mai bis 2. Juni 2022 findet die „Konsultativtagung zum Antarktis-Vertrag“ zum 44. Mal statt – in diesem Jahr in Berlin mit Deutschland als Gastgeber. Parallel zur ATCM wird der Ausschuss für Umweltschutz zur 24. Sitzung zusammenkommen. Auf der Tagesordnung stehen aktuelle Fragen zum Schutz des kältesten Kontinents unseres Planeten.
Die Antarktis hat keine Regierungen oder Parlamente, die rechtsverbindliche Beschlüsse fassen können. Diese Aufgabe obliegt den stimmberechtigten Vertragsstaaten des Antarktis-Vertrags (Konsultativstaaten). International nimmt der Antarktis-Vertrag (AV) eine besondere Stellung ein und gilt als eines der erfolgreichsten zwischenstaatlichen Abkommen. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1961 treffen sich die Vertragsstaaten regelmäßig zur „Konsultativtagung zum Antarktis-Vertrag“ (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM), um die entsprechenden Beschlüsse zu beraten und zu fassen – in diesem Jahr in Deutschland. Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP) erklärt die Antarktis zu einem „dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat“ und enthält die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen erarbeitet wurden. Mit Inkrafttreten des USP im Jahr 1998 wurde der Ausschuss für Umweltschutz (Committee on Environmental Protection, CEP) gegründet, der die ATCM berät und Empfehlungen sowie Maßnahmen vorschlägt, die zu einem besseren Umweltschutz in der Antarktis beitragen sollen. Auch dieses Gremium trifft sich seit 1998 jährlich parallel zur ATCM. Das UBA ist die die deutsche Kontaktstelle für den CEP. ATCM und CEP richten sich an die Vertragsstaaten des AV und USP. Zusätzlich nehmen Beobachter*innen und geladene Expert*innen, wie Vertreter*innen anderer Staaten, von Nichtregierungs- und zwischenstaatlichen Organisationen, an den Beratungen der ATCM und des CEP teil und bringen ihre Expertise ein. Das Auswärtige Amt organisiert beide Veranstaltungen federführend. Die Mitarbeitenden des UBA gehören zur deutschen Delegation. Zur ATCM 2022 in Berlin stehen Themen, wie Klimawandel, Schutz der Flora und Fauna der Antarktis, Schaffung eines repräsentativen Netzwerks von Schutzgebieten und Tourismus auf der Tagesordnung. Deutschland wird sich für konkrete Schutzmaßnahme zur Bewahrung der antarktischen Biodiversität und zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels einsetzen. So wurden z. B. im Rahmen eines Forschungsprojektes Gebiete identifiziert, die in den kommenden Jahren den Schutzstatus eines besonders geschützten Gebietes der Antarktis (Antarctic Specially Protected Area, ASPA) durch die ATCM erhalten könnten. Zur ATCM in Berlin werden dem CEP für zwei Gebiete „Prior Assessments“ vorlegt. Diese Vorab-Bewertungen stellen formal die erste Stufe zur Ausweisung von ASPAs dar. Im Fokus des deutschen Engagements steht neben dem Schutz besonderer Gebiete auch eine konkrete Tierart: der Kaiserpinguin. Die größte Pinguinart der Welt ist auch Sinnbild für die Auswirkungen des Klimawandels, denn durch die globale Erwärmung ist der Kaiserpinguin einer zunehmenden Bedrohung ausgesetzt. Der Kaiserpinguin soll auf Initiative von Großbritannien mit Unterstützung anderer Vertragsstaaten, wie Deutschland, als besonders geschützte Art (Specially Protected Species, SPS) nach dem USP ausgewiesen werden und damit einen hohen gesetzlichen Schutzstatus erhalten. |