Beschäftigungswirkung im Umweltschutz
Mehr als 2,8 Millionen Personen sind für den Umweltschutz tätig: direkt, indem sie (während der Arbeitszeit) Umweltschutzaufgaben wahrnehmen, oder indirekt, weil ihr Arbeitsplatz in vorgelagerten Produktionsbereichen liegt. Die Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes gehen weit über die Herstellung von Windturbinen, Abgaskatalysatoren oder Recyclinganlagen hinaus und lassen sich statistisch nicht exakt abgrenzen. Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz entstehen in vielen traditionellen Wirtschaftszweigen, etwa im Stahl-, Maschinen- und Fahrzeugbau, in der elektronischen Industrie und im Baugewerbe. Hinzu kommt, dass heute viele Unternehmen Umweltschutzüberlegungen bereits in die Anlagenplanung und Produktentwicklung einbeziehen. Umweltschutz entwickelt sich immer mehr zum integralen Bestandteil des Wirtschaftens. Er hat deshalb in vielen Unternehmen und Betrieben eine Bedeutung, die aber nicht immer leicht zu quantifizieren ist.
Etablierte Schätzmethode
Die empirische Ermittlung der Umweltschutzbeschäftigung in Deutschland hat eine lange Tradition. Erste Studien wurden bereits Ende der Siebzigerjahre durchgeführt. Seit 2002 lässt das Umweltbundesamt die (Brutto-)Beschäftigung im Umweltschutz alle zwei Jahre nach einer einheitlichen Methodik ermitteln. Neben dem „klassischen“ Umweltschutz – Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung – werden auch so genannte „neue“ umweltorientierte Dienstleistungen mit in die Betrachtung einbezogen, die sich erst in den vergangenen Jahren herausgebildet haben. Hierzu zählen Energie- und Gebäudemanagement, neue Mobilitätsleistungen wie Car-Sharing, aber auch umweltorientierte Finanzdienstleistungen wie die Finanzierung von Umweltschutzprojekten oder die Finanzanlage unter ökologisch-ethischen Gesichtspunkten. Viele Berufe enthalten nur zu einem gewissen Anteil umweltrelevante Tätigkeiten. So tragen zum Beispiel Dachdecker zum Klimaschutz bei, indem sie Dach und Außenwände dämmen. Hauptsächlich werden sie jedoch Dächer eindecken und viele andere nicht umweltrelevante Arbeiten ausführen. In diesen Fällen kommt es darauf an, mit Hilfe von wissenschaftlichen Untersuchungen und Expertenurteilen Kennzahlen zu bestimmen, die den Anteil der Umweltschutztätigkeit am gesamten Tätigkeitsspektrum sachgerecht ausweisen.
Brutto versus netto – eine beschäftigungspolitische Bilanz
Für die Bestimmung von Brutto-Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes werden also alle Beschäftigten betrachtet, deren Arbeitsplätze von Umweltschutzaktivitäten abhängen. Wollte man die durch Umweltschutzmaßnahmen insgesamt ausgelösten Beschäftigungseffekte erfassen (Netto-Beschäftigungswirkung), müsste man von dieser Bruttogröße die möglichen Arbeitsplatzverluste – zum Beispiel infolge von Verdrängungseffekten oder Kosten-, Preis- und Wettbewerbswirkungen – abziehen. Statistisch lassen sich diese Nettobeschäftigungswirkungen nicht ermitteln. Wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass Umweltschutzmaßnahmen per Saldo häufig positive Beschäftigungseffekte haben. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn arbeitsintensive Sektoren überdurchschnittlich vom Umweltschutz profitieren oder wenn Umweltschutzmaßnahmen Importe durch inländische Wertschöpfung ersetzen. Dies geschieht beispielsweise, wenn Energiesparinvestitionen oder der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien den Verbrauch fossiler Energieträger wie Öl oder Gas verringern oder wenn Investitionen zur Erhöhung der Rohstoff- und Materialeffizienz den Import von Rohstoffen reduzieren.
Aktuelle Ergebnisse
Die aktuellen Ergebnisse zu den Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes finden Sie auf der Daten-Seite zu Beschäftigung und Umweltschutz.