Rechtsvorschriften
Am 11. Februar 2017 sind die Rechtsänderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Fracking in Kraft getreten. Die Regelungen sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Fracking-Technik in Deutschland vor. Unkonventionelle Fracking-Vorhaben aus kommerziellem Interesse sind in Deutschland bis auf weiteres nicht zulässig. Das heißt, es gilt ein Verbot für unkonventionelles Fracking im Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein. Bundesweit erlaubt sind lediglich vier Erprobungsmaßnahmen, die ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen. Diesen auch die jeweilige Landesregierung zustimmen. Zudem müssen die Erprobungsmaßnahmen von einer unabhängigen Expertenkommission wissenschaftlich begleitet werden. Sie berichtet dem Deutschen Bundestag über die Vorhaben, der das Verbot zum 31.12.2021 überprüft.
Konventionelle Fracking-Vorhaben, die es in Deutschland seit den 1960er Jahren gibt, wurden ebenfalls neu geregelt: Fracking ist verboten in Wasserschutz-, Heilquellenschutzgebieten sowie Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Brunnen von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Trinkwasserversorgung, Nationalparks und Naturschutzgebieten. Eine Erlaubnis für konventionelle Fracking- Vorhaben darf nur erteilt werden, wenn die verwendeten Gemische als nicht oder als schwach wassergefährdend eingestuft sind. Außerdem müssen alle Fracking-Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Dies garantiert die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Umweltrisiken
Auch in Deutschland gibt es nennenswerte Vorkommen unkonventioneller Erdgaslagerstätten. Diese befinden sich in Schiefertonformationen, Kohleflözen und dichten Sandsteinlagerstätten, bei denen die Durchlässigkeit sehr gering ist. Daher müssen für die Gewinnung von Erdgas zusätzliche Wege geschaffen werden. Dazu wird über Tiefbohrungen das Gestein in der Lagerstätte mit hohem Wasserdruck aufgebrochen („gefrackt“). Der Wasserbedarf für das hydraulische Fracking kann mehrere tausend Kubikmeter pro Bohrung betragen. Über die künstlich erzeugten Risse im Gestein strömt das Gas zusammen mit Lagerstättenwasser und Frackingfluiden der Bohrung zu.
Die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist wegen des Einsatzes des hydraulischen Fracking-Verfahrens umstritten. Die Fracking-Technologie kann zu Verunreinigungen im Grundwasser führen. Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen besonders wegen des Einsatzes von Chemikalien und der Entsorgung des anfallenden Abwassers (Flowback).
Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
Quelle: Ulrich Müller / Fotolia.com
Karte für Kohlenwasserstoffvorkommen
Quelle: Bundesanstalt für Geowisschenschaften und Rohstoffe
Erstes UBA-Gutachten zu den Umweltauswirkungen von Fracking (2012)
Eine wissenschaftliche Bewertung der in der UBA-Stellungnahme von 2011 benannten Risiken erfolgte durch ein im Rahmen des Umweltforschungsplans gefördertes Gutachten „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“. Darin raten die Gutachter davon ab, Fracking derzeit großflächig zur Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland einzusetzen. Da es nach wie vor an vielen Daten zu den Lagerstätten, den Auswirkungen von Bohrungen sowie den eingesetzten Chemikalien und des sogenannten Flowback (Lagerstättenwasser und Chemikalien) mangelt, empfehlen sie stattdessen im Rahmen von behördlich und wissenschaftlich eng begleiteten Einzelvorhaben schrittweise vorzugehen. Das Gutachten schlägt weiterhin mehrere Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht vor. Neben einem Verbot in Wasserschutzgebieten soll es für jede Erdgasbohrung mit Einsatz der Frackingtechnologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben (siehe zweite Karte für Wasserschutzgebiete oben). Ziel ist es unter anderem, die Beteiligungsrechte der Betroffenen und der Öffentlichkeit zu stärken.
Zweites UBA-Gutachten zu den Umweltauswirkungen von Fracking (2014)
Das zweite Gutachten im Auftrag des UBA zu den Umweltauswirkungen des Frackings macht Risikominderungsvorschläge zu einigen in der Vorgängerstudie (2012) aufgeworfenen Fragen. Darüber hinaus werden zusätzliche Aspekte aufgegriffen, die im Zusammenhang mit der Schiefergasgewinnung in Deutschland für die Umwelt relevant sind. Im Einzelnen sind dies:
- Überwachung (Monitoring) des Grundwassers,
- öffentlich zugängliches Kataster für Frackingchemikalien,
- umweltgerechte Behandlung und Entsorgung von Flowback,
- Energie- und Klimabilanz von Schiefergas,
- induzierte Seismizität sowie mögliche Auswirkungen auf Naturhaushalt, Landschaftsbild und biologische Vielfalt.
Das Ziel dieser zweiten Studie zu Fracking war eine technische und wissenschaftliche Bewertung der mit den zu untersuchenden Aspekten verbundenen Risiken sowie die Erarbeitung weitergehender Handlungsempfehlungen. Die Ergebnisse des zweiten UBA-Gutachtens sollen dazu beitragen, den wissenschaftlich fachlichen Diskurs zum Thema Schiefergasgewinnung fortzusetzen und weiter zu versachlichen.