Die Erklärung benennt fünf konkrete Ziele um eine „grüne und gesunde Mobilität sowie einen Verkehr für eine nachhaltige Lebensgrundlage für alle“ zu schaffen. Zum Beispiel sollen energieeffiziente Transportsysteme gefördert und Treibhausgas-, Schadstoff- und Lärmemissionen gesenkt werden.
Die „Erklärung von Paris“ ist Teil des gesamteuropäischen Programms für Verkehr, Gesundheit und Umwelt (Transport, Health, Environment Pan-European Programm – THE PEP). Es wurde im Jahr 2002 von den Mitgliedstaaten der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Leben gerufen, um Umwelt- und Gesundheitsaspekte stärker in die Verkehrspolitik zu integrieren.
Das UBA ist in dem Programm „THE PEP“ der koordinierende Ansprechpartner für das Umwelt-, Verkehrs- und Gesundheitsministerium. Auf der Konferenz in Paris präsentierte Deutschland den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP), welcher vom UBA im Auftrag des Verkehrsministeriums fachlich betreut wird. Vorgestellt wurde auch die neuste Version des Health Economic Assessment Tool (HEAT), welches den Gesundheitsnutzen von Rad- und Fußverkehr in Geldwerten berechnen kann.